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Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-27

Wortprotokoll

Ich habe meinen Nichteintretensantrag zurückgezogen, weil wir von der SVP-Fraktion die Zustimmung zur ganzen Revision von verschiedenen Punkten abhängig machen - davon, in welche Richtung die Reise geht. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten; in der Gesamtabstimmung wird sie je nachdem, was bei den einzelnen Punkten beschlossen wird, Ja oder Nein sagen.

Die SVP akzeptiert den papierlosen Registerschuldbrief, aber sie möchte eigentlich nicht, dass gleichzeitig die kantonalen Gesetzgebungskompetenzen im Schuldbriefrecht aufgehoben werden. Sie hat gewisse Vorbehalte gegenüber allen öffentlichen Beurkundungen von Dienstbarkeiten. Es ist nicht einzusehen, weshalb jedes kleine Wegrecht öffentlich beurkundet werden soll. Es gibt Eigentümer - auch die öffentliche Hand -, die fast täglich Dienstbarkeiten im Quellenrecht oder bei Wegrechten errichten müssen. Wenn das jedes Mal öffentlich beurkundet werden muss, kostet es jedes Mal 300 bis 500 Franken. In diesem Bereich möchte die SVP keine Kostenfolgen für die Grundeigentümer.

Das Grundbuch ist ein Bodeninformationssystem, und es steht vor allem die Publizitätswirkung des Grundbuchs im Mittelpunkt. Die Publizitätswirkung soll eigentlich mit dieser Vorlage verbessert werden. Es stellt sich dann allerdings bei den einzelnen Artikeln die Frage, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ob eine bessere Publizitätswirkung erreicht wird. Im Mittelpunkt steht das Bauhandwerker-Pfandrecht. Dazu haben Sie ja wahrscheinlich auch entsprechende Unterlagen von verschiedenen Verbänden bekommen. Soll das beibehalten werden wie bis anhin, sollen weiterhin die Subunternehmer das Bauhandwerker-Pfandrecht eintragen können, soll das heutige Bauhandwerker-Pfandrecht auf Baugrubensicherung und auf Baugerüste ausgeweitet werden, und soll allenfalls die Frist zur Verlängerung der Eintragung verlängert werden? All das sind Fragen, die aus unserer Sicht, aus der Sicht der SVP, heute im Zentrum stehen. Je nachdem, welche Richtung hier beschlossen wird, können wir dann eben mehr oder weniger nicht mehr zur Revision stehen.

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Ich möchte noch einige Worte zur Ausgewogenheit dieser Vorlage verlieren. Es geht um verschiedene Rechtsgüter, nämlich um Eigentumsgarantie, um Vertragsfreiheit, um die Publizitätswirkung des Grundbuchs und vor allem eben auch um die Kostenfolge für die jeweiligen Grundeigentümer. Wir sind jetzt, zum Zeitpunkt vor der Beratung, nach wie vor der Meinung, dass die Ausgewogenheit dieser Rechtsgüter noch nicht vorhanden ist. Deshalb haben wir auch einige entsprechende Minderheitsanträge gestellt, und wir bitten Sie, diese auch zu unterstützen. Die Ausgewogenheit zwischen Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit heisst eigentlich, dass nicht einseitig in die eine oder in die andere Richtung legiferiert wird. Mit der heutigen Vorlage wird das unseres Erachtens aber gerade beim Bauhandwerker-Pfandrecht getan.

Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, den Minderheitsanträgen zu folgen.