Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-04-28
Wortprotokoll
Ich habe es Ihnen am Anfang gesagt: Wir konnten uns gegenüber der Ständeratskommission schriftlich äussern. Der Bundesrat hat das auch getan und hat zu dieser Frage dem Ständerat geschrieben. Der Bundesrat beantragt, Artikel 15abis so zu ändern, dass die nationale Netzgesellschaft den Inhabern von Wasserkraftanlagen zur Respektierung der wohlerworbenen Rechte die vollständigen Kosten der Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall/Sunk, Geschiebe und Fischgängigkeit erstattet. Wir haben ausdrücklich schriftlich festgehalten: Wir wollen, dass diese wohlerworbenen Rechte vollumfänglich gewährleistet sind.
Gestützt darauf hat dann der Ständerat die Formulierung gefunden, die Ihnen bekannt ist und die mit Absatz 3 endet: "Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Von daher ist also die ganze Sache dem Bundesrat übertragen, und er hat schon schriftlich festgehalten, dass er die wohlerworbenen Rechte gewährleisten will.
Von daher kann ich mich der Auffassung, dieser Antrag sei überflüssig, anschliessen.