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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-28

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ist 2006 mit 161 836 Unterschriften eingereicht worden. Nach Ansicht des Ständerates und der UREK-NR greift die Initiative berechtigte Anliegen auf, und es werden ihr in einer Abstimmung Chancen auf Zustimmung durch das Volk attestiert.

Die UREK-SR hat deshalb im November 2007 beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative zu erarbeiten und einen Rückzug der Volksinitiative anzustreben. Die UREK-NR hat dem Beschluss der UREK-SR im Januar 2008 zugestimmt. Die Frage eines Gegenentwurfs zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" wurde bereits in Zusammenhang mit der Motion Epiney 07.3311, "Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative 'Lebendiges Wasser'" diskutiert.

Diese Motion wurde Ende 2007 vom Nationalrat mit dem Hinweis angenommen, ein Signal für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes zu geben. Der Gesetzentwurf der UREK-SR wurde in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 zum Entwurf Stellung genommen. Nachdem die Arbeit der UREK-SR in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen war, unterstützte auch der Bundesrat den Gegenentwurf. Er stellte fest, dass in der Vorlage sowohl die Interessen des Schutzes als auch diejenigen der Nutzung der Gewässer ausgewogen berücksichtigt werden. In Ziffer III der Vorlage wird zudem festgehalten, dass das Gesetz erst dann im Bundesblatt veröffentlicht wird, wenn die Volksinitiative entweder zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. Damit signalisiert man den Initianten, dass man die Berechtigung ihrer Anliegen und Forderungen zwar anerkennt, sie aber für überhöht hält und deshalb einen Gegenvorschlag als Kompromisslösung erarbeitet hat.

Der Ständerat hat der bereinigten Vorlage am 1. Oktober 2008 mit 36 Stimmen ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Gegenvorschlag trägt den Forderungen nach Schutz und Nutzung der Gewässer Rechnung. Wie die Initianten zu Recht unterstreichen, sind die Prinzipien für den Schutz der Gewässer, die schon vor fünfzehn Jahren auf Gesetzesstufe angenommen wurden, von den Kantonen in Tat und Wahrheit bisher nicht umgesetzt worden. Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollen die Kantone nun verpflichtet werden, die Schutz- und Nutzungsplanung anzugehen. Gleichzeitig soll die Finanzierung der Planung - man spricht von einem einmaligen Betrag in der Höhe von rund 15 Millionen Franken - und der nachfolgenden Massnahmen gesichert werden.

Den überhöhten Forderungen der Initianten ist die Kommission indessen nicht gefolgt, weil sie den im Energiegesetz festgeschriebenen Verpflichtungen zur Förderung der Wasserkraft zuwiderlaufen würden.

Konkret sieht der Gegenvorschlag folgende Massnahmen vor:

1. Massnahmen zur Revitalisierung der Gewässer. Die Renaturierung der Gewässer ist ein Generationenprojekt: Grosse Teile unserer Gewässer sind über fast zwei Jahrhunderte eingedolt, korrigiert und modifiziert worden. Von den 60 000 Kilometern Gewässer sind 15 000 Kilometer vom Menschen modifiziert worden. Davon wären rund 4000 Kilometer prioritär anzugehen und zu renaturieren.

Da diese Massnahmen in keinem direkten Zusammenhang mit der Stromerzeugung stehen, liesse sich kaum begründen, warum die Renaturierung von den Stromkonsumenten finanziert werden sollte. Es ist deshalb vorgesehen, dass für diese Massnahmen jährlich rund 60 Millionen Franken im Rahmen der ordentlichen Budgets zur Verfügung gestellt werden - zwei Drittel vom Bund, ein Drittel von den Kantonen.

2. Massnahmen zur Verminderung der Problematik von Schwall und Sunk. Die Wasserkraftnutzung erzeugt Abflussschwankungen, welche die Wassermenge um das Vierzigfache der normalen Restwassermenge erhöhen kann. Um diese Problematik zu entschärfen, schlägt die Kommission im Sinne eines Kompromisses bauliche statt betriebliche Massnahmen vor. Betriebliche Massnahmen würden sich negativ auf die Stromerzeugung auswirken. Da in diesem Fall ein enger Zusammenhang mit der Stromerzeugung gegeben ist, ist die Finanzierung dieser Massnahmen über einen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf das Stromübertragungsnetz klar gerechtfertigt. Mit der Höhe des Zuschlags ist aber sichergestellt, dass die Projekte nicht vergoldet werden können, da die Schätzungen eher von Kosten ausgehen, welche einen Zuschlag von gegen 0,13 Rappen erfordern würden.

3. Massnahmen zur Verminderung der Problematik des Geschiebehaushalts durch Reaktivierung des Geschiebehaushalts: Diese Massnahmen sind mit rund 4 Millionen Franken - je 2 Millionen von den Betreibern und von der öffentlichen Hand - zwar vergleichsweise kostengünstig. Man muss hier aber intervenieren, um die Schäden zu minimieren und die natürliche Situation wiederherzustellen. [PAGE 640]

Insgesamt sichert so der Gegenvorschlag die Erhöhung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft um 2000 Gigawattstunden bis 2030 gemäss dem Ziel im Energiegesetz, und er kann diesen Wert mit den vorgeschlagenen Massnahmen sogar etwas erhöhen. Gleichzeitig trifft er konkrete Massnahmen, um die damit allgemein verbundenen Probleme zu korrigieren. Mit der Volksinitiative hingegen könnte das Stromerzeugungsziel bis 2030 nicht erreicht werden. Grundsätzlich liegt uns hier also ein vernünftiger Kompromiss vor, der die Zielforderungen von Schutz und Nutzung ausgewogen erfüllt.

Nun liegen uns von der einen Seite Anträge vor, diesen Kompromiss des Ständerates aufzuweichen und das Ziel des Schutzes abzuschwächen. Wenn diese Anträge obsiegten, würde die Initiative jedoch kaum zurückgezogen, und so käme letztlich kein Gegenvorschlag zustande.

Dies ist nicht im Sinne der Räte, da beide Räte den Grundsatz eines Gegenvorschlages bekräftigt haben. Auf der andern Seite gibt es auch Anträge, die deutlich mehr Schutz haben wollen, was zwar den Initianten noch mehr entgegenkäme, aber die Ziele der Wasserkraftnutzung zu stark einschränken und damit dafür sorgen würde, dass der Gegenvorschlag ebenfalls nicht mehr mehrheitsfähig wäre.

Die Kommission hat die Vorlage in mehreren Sitzungen beraten und auch Anhörungen vorgenommen. Insbesondere wurden die Befürchtungen der Landwirtschaft aufgenommen. Nach einzelnen Anpassungen schlägt Ihnen die Kommission in Differenz zum Ständerat Änderungen zugunsten der Landwirtschaft vor. Betroffen sind insgesamt etwa 2000 Hektaren Fruchtfolgefläche; umgerechnet wird dies pro Jahr rund 25 Hektaren betreffen. Zum Vergleich: Heute gehen durch Zersiedelung jährlich rund 3000 Hektaren verloren.

Die Kommission schlägt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage vor und beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen. Zu diesen werden wir uns in der Detailberatung noch äussern.