Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Das Ziel ist es, Lebensräume für Fische zu schaffen, die Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität zu stärken und den Schutz vor Überschwemmungen - ja, Herr Wasserfallen, den Schutz vor Überschwemmungen - zu verbessern. Auch wenn Sie Wasserfallen heissen, können Sie grundlegende Zusammenhänge im Hochwasserschutz nicht umdeuten. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die Einengung der Gewässer dazu geführt hat, dass die Überschwemmungen zugenommen haben. Wenn wir den Gewässern mehr Raum geben, dann nützt das auch dem Hochwasserschutz. Man muss nicht überall versuchen, einen Widerspruch zu kreieren; hier besteht wirklich eine Win-win-Situation.
Für das Erreichen dieser Ziele müssen die Gewässer aufgewertet und vitalisiert werden. Ich finde auch, dass man die intakte Landschaft nicht einfach kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen opfern sollte. Es ist eigentlich eine hässliche Schweiz, in der das gemacht wird; die schönen Landschaften, die intakten Gewässer sind auch für den Wirtschaftsstandort wichtig. Wir haben heute eine Wirtschaft, in der qualifizierte Arbeitnehmer wichtig sind. Das sieht man auch in Zürich. Dass Google nach Zürich kommt, hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass es in Zürich viele qualifizierte Arbeitnehmer hat. Fliegenfischen zum Beispiel ist nun einmal in einem renaturierten Gewässer einfach schöner; es ist erst dort überhaupt möglich. Auch im Freisinn hat es viele Mitglieder, die davon profitieren würden. Deshalb gibt es - in einer weiteren Perspektive - auch ein wirtschaftliches Argument, das hier zu unterstützen.
Schliesslich sieht das in diesem Sinn auch die Bevölkerung klar. Bereits 1992 hat sie mit einem klaren Ja von 66 Prozent den Gewässerschutz unterstützt. Mit dem Gegenvorschlag, der parlamentarischen Initiative, wird das Anliegen der Initiative aufgenommen und auf den Missstand reagiert, dass im Vollzug des Gewässerschutzes vieles nicht funktioniert. Ich denke, es liegt auch in der Verantwortung des Parlamentes, dass es versucht, den Schutz und die Nutzung besser in Einklang zu bringen. Das macht diese parlamentarische Initiative. Der Ständerat hat im Bereich der Wasserkraftnutzung viel gemacht. Hier ist es gelungen, stärker auf bauliche als auf betriebliche Massnahmen zu setzen. Es ist auch gelungen, mit den Rückhaltebecken eine Massnahme zu finden, mit welcher einerseits etwas gegen Schwall und Sunk unternommen wird, von der andererseits aber auch die Betreiber von Wasserkraftanlagen profitieren können.
Nun hat eigentlich die UREK-NR einen gewissen Konflikt zwischen Landwirtschaft und Renaturierung weitgehend gelöst, indem die Anliegen der Landwirtschaft aufgenommen wurden. Ich möchte darauf verweisen, dass in der neuen Vorlage klar festgehalten wird, dass der Sachplan Fruchtfolgefläche auch mit dieser Änderung des Gesetzes klar eingehalten ist. Die Fläche, welche in der Gewässerrinne ist, und der erweiterte Gewässerraum gehören nicht mehr zur Fruchtfolgefläche. Die Vorgaben des Sachplans Fruchtfolgeflächen ausserhalb dieses Gebietes sind trotzdem einzuhalten. Das ist ein Punkt. Der andere Punkt betrifft die Mindererträge. Es wurde jetzt die Bestimmung aufgenommen, dass die Landwirtschaft für die Mindererträge klar entschädigt wird. Auch wird die Landwirtschaft für allfällige Ausfälle in der Folge von renaturierungsbedingten Überschwemmungen entschädigt. Auch hier wurde also eine Verbesserung erreicht. Schliesslich ist zu sagen, dass punkto Landverlust festgehalten wird, dass nur die Fläche, welche für die Sohle der Gewässerrinne nötig ist, betroffen ist. Das ist eigentlich eine viel kleinere Fläche, nur 2000 Hektaren der insgesamt 20 000 Hektaren sind Gewässerrinnesohle. Nur hier gibt die Landwirtschaft etwas Land ab, und dafür wird sie natürlich auch entschädigt.
Insgesamt, denke ich, wurde nach längerer Diskussion in der UREK ein guter Weg gefunden, um zwischen diesen zwei Interessen zu vermitteln, und ich bitte Sie deshalb, dafür zu sorgen, dass diese konstruktive Arbeit wirklich für die Fische und nicht für die Katz ist. Deshalb sollten Sie in dieser Beratung auch nicht noch grössere Pferdefüsse in die Vorlage einbauen, sondern korrigieren, was in der Kommission noch an Pferdefüssen eingebaut wurde. Insbesondere kann es nicht sein, dass wir jetzt plötzlich Kann- oder Soll-Formulierungen einbauen und so das Vollzugsproblem, [PAGE 644] welches eigentlich unbestritten ist, noch verschärfen. Auch kann es nicht sein, dass wir bei den Vorschriften über die Restwassermengen weitere Lockerungen vornehmen. Es sei nochmals daran erinnert, dass diese parlamentarische Initiative ein Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative des Schweizerischen Fischerei-Verbandes ist, welche das Anliegen, das Vollzugsproblem zu beheben, aufnimmt. Deshalb ist es gegenüber jenen in der Bevölkerung, welche diese Initiative unterschrieben haben, auch nicht ganz korrekt, hier im Gewässerschutz jetzt Lockerungen durchzuziehen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne einzutreten. Die Grünen werden in der Detailberatung noch zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen.