Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28
Wortprotokoll
Ich spreche für die Mehrheit zu Artikel 36a Absatz 1: Absatz 1 legt fest, dass die Kantone den Raumbedarf der Gewässer ausscheiden. Er sagt auch, nach welchen Kriterien das geschieht, nämlich zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Schutzes vor Hochwasser und der räumlichen Ansprüche der Gewässernutzung. Der Bundesrat bestimmt auf Verordnungsstufe den Rahmen, innerhalb welchem die Kantone den Raumbedarf der Gewässer festlegen müssen.
Die Kommissionsmehrheit möchte nun, dass die Kantone den Raumbedarf der Gewässer erst "nach Anhörung der betroffenen Kreise" - um diese Präzisierung geht es - festlegen. Diese Anhörung ist wie eine Vernehmlassung, die in den meisten Fällen bereits heute durchgeführt wird. Diese Anhörung soll nun explizit im Gesetz verankert werden, damit die betroffenen Kreise - es wird vor allem an die betroffene Landwirtschaft gedacht - in jedem Fall angehört werden. Die Ergänzung bedeutet also nicht zusätzliche Rekurs- oder Einsprachemöglichkeiten, welche die Verfahren verlängern würden, sondern einen pragmatischen Umgang mit den betroffenen Parteien.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.