Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28
Wortprotokoll
Wir von der Minderheit stellen den Antrag, dass die Straftaten gemäss Rahmenbeschluss im Anhang nicht den schweizerischen Straftaten gegenübergestellt werden. Diese Gegenüberstellung erfolgt, obwohl diese Straftatbestände materiell nicht identisch sind und obwohl logischerweise auch die Strafmasse sehr unterschiedlich sind. Eine solche Gegenüberstellung ist der Rechtssicherheit in unserem Land nicht dienlich. Was gilt nun, wenn ein EU-Staat aufgrund einer Straftat gemäss Rahmenbeschluss den Informationsaustausch fordert, diese Straftat aber in der Schweiz nicht verfolgt wird? Ich denke hier gerade an das Betäubungsmittelgesetz. Was gilt dann? Das wissen wir nicht.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag zu unterstützen, dass wir diese Spalte im Rahmenbeschluss weglassen. Es geht um die Straftatbestände, wie wir sie nach schweizerischem Recht kennen; die sollen aufgelistet, aber nicht den Straftaten gemäss Rahmenbeschluss gegenübergestellt werden.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.