Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen hat sich unser Land verpflichtet, die Regelungen zum erleichterten polizeilichen Informationsaustausch gemäss dem Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (SDÜ) zu übernehmen. Zum einen haben wir heute über den Bundesbeschluss zu befinden, der die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses aus dem Jahre 2006 über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden regelt. Zum anderen haben wir dessen Umsetzung ins Schweizer Recht in Form eines Spezialgesetzes zu beraten.
Ziel dieser Vorlage ist der Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten in einem unbürokratischen Verfahren bei schwerwiegenden Straftaten und terroristischen Handlungen. Zur Verbesserung ihrer Sicherheit hat die Schweiz ein ureigenes Interesse daran, Informationen von Strafverfolgungsbehörden anderer Schengen-Staaten zu erhalten und gleichzeitig Gegenrecht zu halten.
Der Informationsaustausch, der im SDÜ wenig konkretisiert war, zeitigte in der Praxis nicht den gewünschten Erfolg. Aufgrund der aktuellen Gefährdung durch terroristische Akte und aufgrund des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht innerhalb der EU hat sich der Rat auf eine Initiative Schwedens hin entschlossen, einen Rahmenbeschluss zu erlassen, der den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden konkretisiert. Diesen setzt die Schweiz in einem Spezialgesetz um, dem Schengen-Informationsaustausch-Gesetz (SIAG).
Das Gesetz enthält keine neuen materiellen Bestimmungen, namentlich werden keine neuen Zugriffs- und Weitergaberechte geschaffen. Es stützt sich mit Ausnahme der spontanen Informationsvermittlung gemäss Artikel 7 auf die geltenden bundesgesetzlichen Bestimmungen der Datenbearbeitung und des Informationsaustauschs. Der Rahmenbeschluss, auf dem das SIAG beruht, ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Acquis, bei dem die Schweiz zum ersten Mal auf europäischer Ebene substanziell mitwirken konnte und ihre Anliegen, wie die Regelung zur internationalen Rechtshilfe in Fiskalsachen aus dem Schengener Assoziierungsabkommen, einbrachte. Diese Lösung wurde so auch übernommen.
Im Rahmen des Schengener Assoziierungsabkommens hat sich die Schweiz eine zweijährige Umsetzungsfrist ausbedungen, die bis 28. Februar 2010 läuft. Verschiedene Anregungen und Kritikpunkte aus der Vernehmlassung sind in das SIAG eingeflossen, so namentlich eine klare Abgrenzung zwischen dem SIAG und dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG), die Präzisierung der vom SIAG betroffenen Daten und die genauere Bezeichnung der Strafverfolgungsbehörden. Für die Praxis wird den involvierten Behörden ein Handbuch zur Verfügung gestellt werden, damit sie dieses Gesetz korrekt anwenden können.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates war mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen für Eintreten auf die Vorlage. Entsprechend bitte auch ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und auf die Vorlage einzutreten.