Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28
Wortprotokoll
Im Namen der knappestmöglichen Minderheit bitte ich Sie, bei dieser parlamentarischen Initiative eben diese Minderheit zu unterstützen. In der Kommission Ihres Rates sind wir bei 13 zu 12 Stimmen unterlegen.
Kollege Simon Schenk hat in dieser Sache in den Jahren 1995 bis 2000, also unmittelbar nach der Einführung der neuen Fussgängerregelung, mit einer Interpellation, einer Motion und einer parlamentarischen Initiative bereits versucht, die Kommunikation und die Sicherheit am Fussgängerstreifen durch die Beibehaltung des bewährten Handzeichens zu verbessern. Nach den jeweils knappen Niederlagen im Parlament haben wir gewissermassen mit Gewehr bei Fuss die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Dabei haben wir festgestellt, dass die Zahlen der Unfälle, Toten und Verletzten im Strassenverkehr seither markant rückläufig waren, dass aber die registrierten Unfälle an Fussgängerstreifen stagnierten oder zum Teil, wie das auch gesagt wurde, wieder zugenommen haben. Die vielen nichterfassten Unfälle - Auffahrunfälle vor Fussgängerstreifen - würden das Bild noch einmal deutlich verschlechtern.
Es besteht kein Zweifel: Die Verunsicherung am Fussgängerstreifen ist gross. Das zeigt auch ein Blick in die Leserbriefspalten aller Zeitungen: Für kaum ein anderes Thema ist in den letzten fünfzehn Jahren so viel Druckerschwärze verbraucht worden wie für diese Problematik, die das Volk tatsächlich bewegt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Bevölkerung mit der neuen Regelung unzufrieden ist, also eigentlich die Abschaffung dieses Handzeichens nie gewollt hat. Die Losung "Warte, luege, lose, laufe", verbunden mit einem Handzeichen, hat sich damals bestens bewährt. Nach Einführung der neuen Regelung hat sich die Kurve der Verletzten deutlich abgeflacht, und in den letzten Jahren war die Tendenz sogar eher wieder zunehmend. Das hat auch die Initiantin veranlasst, hier tätig zu werden.
Im Übrigen beziehe ich mich auf die unzähligen verunsicherten Verkehrsteilnehmer und halte mich an und für sich nicht an die vielen Berichterstatter und die vielen Organisationen, die uns hier abgeraten haben. Eigentlich wollen wir ja alle das Gleiche: Wir wollen Sicherheit; wir wollen mehr Sicherheit und weniger Unfälle am Fussgängerstreifen. Damit dieses Ziel aber erreicht werden kann, müssen nicht nur die motorisierten Verkehrsteilnehmer zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch die Fussgänger müssen ihren Beitrag leisten. Autofahrer tun dies durch grössere Vorsicht, aber auch durch die Bezahlung massiv höherer Bussen längstens. Auf die Fussgängerseite scheint diese Sache hier nicht anwendbar zu sein. So werden zum Beispiel ständig Temporeduktionen, bauliche Massnahmen und strengere Kontrollen von Automobilisten verlangt. Aber dass man auch unvernünftige Fussgänger zur Rechenschaft ziehen sollte, davon hört man selten etwas, und schon gar nichts hört man zu den Velofahrern; das hat Frau Flückiger bereits erwähnt. Die Unsitte eines Teils der Velofahrer ist im städtischen Verkehr gerade bei Fussgängerstreifen erschreckend und hat auch erschreckend zugenommen.
Mit der Pflicht, zu warten, bis der motorisierte Verkehr steht, allenfalls eben auch mit diesem Handzeichen, das Klarheit schafft, aber auch der Kommunikation dient, meinen wir, dass die Sicherheit entscheidend verbessert werden kann. Die Regel "Warte, luege, lose, laufe" hat sich bewährt, aber zusammen mit dem Handzeichen kann ihre Umsetzung auf der kommunikativen Ebene auch optisch verbessert werden. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass ich von Folgendem nicht allzu viel halte: Herr Aeschbacher hat gefragt, wie sich ältere Menschen, Mütter mit einem Kind an der Hand oder Kinder hier zurechtfinden sollen. Wenn man ihnen auch per [PAGE 694] Gesetz zutraut zu erkennen, ob ein Fahrzeug die Geschwindigkeit bis zum Fussgängerstreifen reduzieren und anhalten kann, dann kann man auch den Kindern, den Erwachsenen wie auch den älteren Menschen zutrauen, dass sie dieses Handzeichen geben können.
Herr Aeschbacher hat auch die BfU erwähnt; in der neuesten Stellungnahme der Beratungsstelle für Unfallverhütung, die wir zugestellt erhalten haben, können Sie lesen: "Es ist nicht verboten, ein Handzeichen zu geben. In manchen Situationen kann es hilfreich sein, aber nicht grundsätzlich klärend." Dann wird noch gesagt, dass die Handzeichen grundsätzlich ins Gesetz aufgenommen worden seien, als motorisierte Fahrzeuge überhaupt erst aufkamen. Sie hätten als Mittel zur Zeichengebung bis auf wenige Ausnahmesituationen im Verkehr heute ausgedient. Also selbst diese Beratungsstelle empfiehlt sowohl Handzeichen als auch keine, schafft damit aber völlige Unklarheit und keine Transparenz.
Ich bitte Sie namens der Minderheit und der SVP-Fraktion, der parlamentarischen Initiative Flückiger-Bäni Folge zu geben.