Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-29
Wortprotokoll
Das vorliegende Bundesgesetz soll bewirken, dass Importeure neue Produkte aus Ländern der EU praktisch ohne Schranken in die Schweiz einführen können. Für die Inverkehrsetzung in der Schweiz soll nur noch das Kriterium der Zulassung des Herstellerlandes gelten. Damit hebeln wir die Vorschriften der inländischen Produktion völlig aus.
Wenn nun in Artikel 3 Buchstabe q unter "Produktinformation" all die Angaben explizit beschrieben sind, die erforderlich sein sollen, fehlt einfach eine, von mir aus gesehen sogar die wichtigste Information, nämlich jene der Herkunftsbezeichnung. Schweizer Konsumenten haben das Recht darauf, nicht nur bei Schweizer, sondern auch bei ausländischen Produkten über die Herkunft orientiert zu sein. Entschuldigen Sie bitte die Feststellung: In der ganzen Fahne, die übrigens erst seit vorgestern zur Verfügung steht, hat die Verwischung der Herkunft der Produkte System. Tunlichst wird nur von der EU gesprochen und nicht von den [PAGE 715] einzelnen Herkunftsländern, obwohl für die Anerkennung der Produkte die Parameter der einzelnen Länder gelten sollen.
Ich bitte Sie, trotz des logischen Widerstandes der Importeure der Transparenz und der Konsumentensicherheit entgegenzukommen und meinen Antrag zu unterstützen. Ich bin überzeugt, dass auch die Linken und die Konsumentenschützer diesem Antrag zustimmen können.