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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-04-29

Wortprotokoll

Namens der Mehrheit der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen gemäss den Anträgen der Mehrheit unserer Kommission zuzustimmen.

Bereits seit Jahren, genauer seit der Ablehnung des EWR-Abkommens, ist der Abbau der technischen Handelshemmnisse mit der EU ein wichtiges Ziel unseres Landes. Einerseits geht es dabei um die Beziehungen zu unseren wichtigsten Handelspartnern, andererseits sind die gesamtwirtschaftlichen Kosten solcher Behinderungen erheblich. Gestützt auf das geltende Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse wurden bis heute vorab zwei Strategien verfolgt, einerseits die autonome Harmonisierung der schweizerischen Vorschriften zum EU-Recht, andererseits staatsvertragliche Vereinbarungen mit der EU zum Abbau technischer Handelshemmnisse, so im Rahmen der bilateralen Abkommen I. Dies waren und sind wichtige Schritte, welche auch von unserer Fraktion unterstützt werden.

Nun hat sich aber gezeigt, dass eine dritte Art von Massnahmen Sinn macht und notwendig ist, nämlich die Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz, das heisst dessen einseitige Anwendung durch die Schweiz auf bestimmte Einfuhren aus der EU bzw. dem EWR. Auch heute noch werden nämlich 52 Prozent der Importe aus der EU durch technische Handelshemmnisse behindert. Mit der jetzt zur Diskussion stehenden Gesetzesrevision werden im Rahmen der Zulassungspflichten bei 10 Prozent der Importe Restriktionen bestehen bleiben, bei etwa 9 Prozent wird es Ausnahmeregelungen geben. Das heisst also, nur noch 19 Prozent unserer Warenimporte werden nach wie vor bestimmten Handelshemmnissen unterliegen.

Der Abbau von technischen Handelshemmnissen hat verschiedene, gewichtige Vorteile, die gerade in der heutigen, wirtschaftlich schwierigen Zeit von besonderer Bedeutung sind: Erstens intensivieren wir damit den Wettbewerb im schweizerischen Binnenmarkt, was im Zuge der Wachstums- und Wettbewerbspolitik sehr zu begrüssen ist. Zweitens kann der Konsument von einer grösseren Produktevielfalt profitieren. Drittens hat die Vorlage einen preissenkenden Effekt und stärkt somit die Kaufkraft. Kurz: Der unternehmerische Spielraum wird erweitert und verbessert.

Nichtsdestotrotz wirft die Vorlage aus unserer Sicht auch Fragen auf; diese betreffen insbesondere die einseitige Anerkennung von europäischem Recht, die einseitige Marktöffnung, wo wir noch nie so weit gegangen sind wie jetzt. Das ist rechtlich und autonomiepolitisch nicht befriedigend, ermöglicht uns aber immerhin auch, dass wir alle Ausnahmen, die wir als wichtig erachten, weiterführen können. Fragen stellen sich für uns im Weiteren auch betreffend Sicherheit, Qualität und Transparenz. Diesbezüglich muss aber auch festgehalten werden, dass das Schutzniveau der technischen Vorschriften und die behördlichen Kontrollen in der Schweiz und in der EU von wenigen Ausnahmen abgesehen gleichwertig sind.

Schliesslich gilt es, eine Abwägung zu machen. Dabei überwiegen nach Auffassung der Mehrheit der BDP-Fraktion die volkswirtschaftlichen Vorteile für die Schweiz eindeutig. Technische Handelshemmnisse sind immer kostentreibend. Die Revision hat deshalb ein bedeutendes Potenzial für die Volkswirtschaft und wird unser Bruttoinlandprodukt stützen. Deshalb sind wir überzeugt, dass diese Revision in die richtige Richtung geht und dass sich diese Liberalisierung auszahlen wird.

Als unabdingbar erachtet unsere Fraktion aber die Massnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung von Schweizer Herstellern; das betrifft ja insbesondere auch unsere KMU. Ihnen dürfen keine unzumutbaren Nachteile erwachsen. Dann begrüssen wir auch die Ausnahmebestimmungen, mit denen auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Bevölkerung eingegangen wird. Unseren Anliegen haben der Ständerat und auch unsere vorberatende Kommission insgesamt Rechnung getragen. Sowohl aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten als auch im Interesse unserer Landwirtschaft kommt dabei der Sonderregelung für Lebensmittel eine besondere Bedeutung zu. Nach dieser Regelung wird vom Bundesamt für Gesundheit eine Bewilligung erteilt, sofern die Lebensmittel die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden und auch die Anforderungen bezüglich Produktinformation erfüllen. Die Lebensmittelsicherheit ist ein zentrales Element der Qualitätsstrategie, wie sie generell in der Landwirtschaftspolitik verfolgt wird und wie sie - davon sind wir überzeugt - auch in Zukunft gelten muss. Wir haben Verständnis für die Sorgen unserer Landwirtschaft, sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass mit den geplanten Regelungen ihre Interessen auch berücksichtigt werden. Auch die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft liegt letztlich in der Öffnung und im verbesserten Zugang zu Auslandmärkten.

Fazit: Die verschiedenen vorgeschlagenen Massnahmen bezwecken, den Zugang zum Schweizer Markt für Produkte aus der EU zu vereinfachen - zwar durch eine autonome Einführung, aber trotzdem unter Vermeidung von Inländerdiskriminierung und mit wichtigen Ausnahmen, insbesondere für den Import von Lebensmitteln, also unter Wahrung wichtiger Grundsätze. [PAGE 707]

Unter diesen Voraussetzungen stimmt die BDP-Fraktion der Vorlage mehrheitlich zu und wird die Anträge auf Nichteintreten bzw. Rückweisung ablehnen.