Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-29
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion setzt sich für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik ein. Dazu gehört der Kampf gegen überhöhte Preise und für mehr Wettbewerb im Binnenmarkt. Wir stehen mitten in der Krise. Wir können heute mit der Zustimmung zur einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips einen wichtigen Beitrag zu künftigem Wirtschaftswachstum leisten. Technische Handelshemmnisse, welche aufgrund von unterschiedlichen Produkte- und Deklarationsvorschriften entstehen, oder erneute Zulassungsprüfungen für Produkte aus EU-Ländern in der Schweiz nach leicht anderen Vorschriften führen zu unnötigen Verteuerungen und stellen damit keinen echten Mehrwert dar. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wegen solcher Sondervorschriften, welche weder mehr Sicherheit noch eine bessere Qualität bringen, nicht überhöhte Preise zahlen müssen. Damit können wir die Kaufkraft der Bevölkerung erhöhen und den Binnenmarkt stützen.
Gemäss der vorliegenden Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse verzichtet die Schweiz einseitig auf Sondervorschriften in vielen Bereichen. Ein Produkt, das in einem EU-Land rechtmässig in Verkehr gesetzt wurde, soll ohne weitere Vorschriften auch in die Schweiz importiert werden dürfen. Mit der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips können wir erstens schneller handeln und zweitens - das scheint mir besonders wichtig - die Ausnahmen selber bestimmen. Wer die gegenseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips verlangt, verkennt, dass in der EU bei Weitem nicht alle Vorschriften harmonisiert sind. Gegenseitige Einführung bedeutet also, dass wir entweder mit vielen Ländern gleichzeitig verhandeln oder dass wir uns in bilateralen Verhandlungen auf den harmonisierten Teil beschränken. Ich glaube, wir haben derzeit mit Blick auf die EU wichtigere Dossiers offen.
Für unsere Fraktion sind bei der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse zwei Aspekte besonders wichtig: erstens die Ausnahmen, zweitens das Verhindern der Inländerdiskriminierung.
Zu den Ausnahmen: Wir haben erfolgreich verlangt, dass die Lebensmittel einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Lebensmittel haben viel mit Vertrauen und Gesundheit zu tun. Mit der Bewilligungspflicht können wir sicherstellen, dass das betreffende Lebensmittel die Sicherheit und die Gesundheit der Konsumenten nicht gefährdet und dass die schweizerischen Produktinformationsvorschriften eingehalten werden. Den Kritikern der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips möchte ich sagen: Wir heben mit dieser Gesetzesrevision ja nicht die Zollbestimmungen auf, ja, wir verändern sie nicht einmal. Die Angabe des Produktionslandes bei Lebensmitteln und die Angabe ihrer Rohstoffe sind für uns sehr wichtig. Wir sind froh, dass das auf der Ausnahmenliste ist. Wir fordern den Bundesrat aber auch auf, diese Angaben nicht zeitlich zu befristen.
Zur Inländerdiskriminierung: Wir unterstützen voll und ganz den Antrag der WAK unseres Rates in diesem Bereich. Damit können auch Schweizer Unternehmen, welche nicht für den EU-Markt produzieren, Produkte nach den Vorschriften eines EU-Landes herstellen; sie werden folglich nicht diskriminiert.
Wir unterstützen auch unverändert das neue Produktesicherheitsgesetz und beantragen Ihnen, darauf einzutreten. Die Totalrevision bringt eine Angleichung an die Richtlinien der EU für die allgemeine Produktesicherheit; damit wird der Handel erleichtert. Die Verwendung einheitlicher Anforderungskriterien für die Produktesicherheitsvorschriften wird es der Schweiz dereinst ermöglichen, am europaweiten Schnellwarnsystem für gefährliche Konsumgüter teilzunehmen. Gerade auch in den Bereichen Lebens- und Futtermittel bedeutet das einen echten Mehrwert.
Ich bitte Sie, auf beide Vorlagen einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen. Wir unterstützen auch die Motion der WAK-SR.