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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-29

Wortprotokoll

Auf der Fahne sehen Sie, dass der Bundesrat ursprünglich vorschlug, dass dieses Gesetz am ersten Tag des dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist folgenden Monats oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft treten solle. Diese Lösung hat den Vorteil, dass ein Inkraftsetzen auch beim Eintreten unerwarteter politischer Umstände noch möglich ist. Ich erinnere Sie an das Beispiel, bei dem es jetzt nicht mehr möglich war, etwas zu verändern: die Revision der Finanzierung der Invalidenversicherung. Dort hat das Parlament das Inkrafttreten ins Gesetz geschrieben. Daran sind wir gebunden, und es bleibt uns jetzt, Einschätzung der konjunkturellen Lage hin oder her, gar nichts anderes übrig, als dieses Inkrafttreten gesetzeskonform umzusetzen.

Jetzt hat die Mehrheit Ihrer Kommission erneut den Weg beschritten, mit einem Datum, nämlich mit dem 1. November 2009, einzufahren. Damit will man erreichen, dass diese Änderung auf den 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Sie wird sich ja dann im Portemonnaie der Steuerzahlenden im Jahr 2011 [PAGE 748] zum ersten Mal auswirken. Im Finanzplanjahr 2011 haben wir bereits jetzt 500 Millionen Franken Mindereinnahmen eingestellt. Wir gehen also davon aus, dass das Jahr 2010 tatsächlich, so, wie es auch Ihre Minderheit vorsieht, als Jahr des Inkrafttretens gelten kann.

Jetzt kommt die Minderheit und möchte das Inkrafttreten mit der Publikation des Gesetzes über die Familienbesteuerung im Bundesblatt verbinden. Der Bundesrat hat an diesem Antrag keine Freude. Er widersetzt sich ihm, und zwar deshalb, weil die Entwicklung bis jetzt fairerweise immer so war, dass man - wie bei einer Bergwanderung - einen Schritt nach dem anderen gemacht hat: Wir haben zuerst die Unternehmenssteuerreform verankert, dann haben wir die Reform der Ehepaarbesteuerung, also der Besteuerung natürlicher Personen, verankert; jetzt kommt der nächste Schritt, das ist die Progression, dann kommt eine Reform der Familienbesteuerung und daraufhin kommt die Unternehmenssteuerreform III. Wir haben immer dafür gesorgt, dass sich Reformen bei den natürlichen Personen und dann bei den juristischen Personen abgelöst haben.

Wir wollen diesen Rhythmus auch künftig einhalten, und dazu hat es bis jetzt keine Verknüpfung gebraucht, sondern es war immer Ihr politischer Wille. Wenn ich gehört habe, wie Sie sich beim Eintreten geäussert haben, habe ich diesen politischen Willen bei Ihnen auch klar gespürt. Ich bitte Sie, diese Verknüpfung nicht vorzunehmen. Ich garantiere Ihnen, ich sichere Ihnen zu, dass wir in den nächsten zwei Wochen die Familienbesteuerung lancieren werden. Dann liegt es an Ihnen, dieses Thema beförderlich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass das Inkrafttreten der Familienbesteuerung, namentlich für Familien mit Kindern, eben auch möglichst bald, möglichst im nächsten Jahr schon, erfolgen kann. Das ist unsere Meinung, und ich habe gespürt, dass dies auch Ihr Wille ist. Also setzen Sie ihn doch ohne gesetzliche Verknüpfung um.

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