Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Die kalte Progression verdankt ihre Existenz zum einen der Teuerung und zum anderen den progressiven Steuertarifen, der progressiven Steuerskala gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und den kantonalen Steuergesetzen.
Diese Gesetze regeln auch, wie mit der kalten Progression umzugehen ist. Sie stützen sich auf Artikel 128 Absatz 3 der Bundesverfassung, der verlangt, dass bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression periodisch ausgeglichen werden.
Es gibt noch weitere Projekte im Bereich der direkten Bundessteuer, insbesondere Angriffe auf den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus solchem aktuellem Anlass, wegen dieser Angriffe, sei hier angefügt, dass diese Bestimmung in der Verfassung zum Ausgleich der kalten Progression belegt, dass die Bundesverfassung progressive Steuern verlangt. Ohne Progression gäbe es keine kalte Progression und somit auch keinen Bedarf, diese auszugleichen. Ich sage das an die Adresse jener, die das verfassungsmässige Erfordernis von progressiven Steuern bestreiten wollen.
Unbestritten ist, dass die kalte Progression auszugleichen ist. Die Frage lautet: wie und wie häufig? Heute geschieht dies, wenn die Teuerung 7 Prozent erreicht. Das kann insbesondere bei niedrigen Teuerungsraten lange dauern. Der Staat kommt dann über längere Zeit zu zusätzlichen Erträgen, die ihm im Grunde nicht zustehen. Von daher haben wir Grünen uns dem Ansinnen, den Ausgleich in Zukunft rascher herzustellen, nicht widersetzt. Mit dem Lösungsvorschlag des Bundesrates, die kalte Progression künftig häufiger auszugleichen, sind wir Grünen daher im Grundsatz einverstanden. Er entspricht auch den Ergebnissen der Vernehmlassung. Dort wurde aber auch deutlich, dass die grosse Mehrheit der Kantone einen jährlichen automatischen Ausgleich ablehnt. Viele Kantone und Gemeinden befürchten, dass sich der Aufwand dafür nicht lohne, dass Aufwand und Ertrag nicht stimmten. Wir unterstützen entsprechend den Antrag des Bundesrates, die Teuerung nicht jährlich auszugleichen.
In diesem Sinne sind wir einverstanden damit, dass die kalte Progression bei Erreichen eines bestimmten Teuerungsstands ausgeglichen wird. Ein Fragezeichen setzen wir immer noch zum Rhythmus: Wie viele Prozent Teuerung sollen massgebend sein? Der Bundesrat schlägt 3 Prozent vor; wir haben einen Minderheitsantrag auf 4 Prozent eingereicht und äussern uns in der Detailberatung dazu. Vorab dies: Die Renten der AHV müssen ausgeglichen werden, wenn die Teuerung 4 Prozent erreicht hat.
Zur Wirkung der Vorlage auf die Bundeskasse: Wir Grünen anerkennen, dass sich der Staat nicht aus Erträgen der [PAGE 740] kalten Progression finanzieren soll. Trotzdem ist es natürlich so, dass der Bund mit dem vorgezogenen Ausgleich der kalten Progression weniger Erträge haben wird. Der Bundesrat schätzt, dass per 2011 rund 430 Millionen Franken an Mindererträgen resultieren.
Dabei wird es aber nicht bleiben; es führen nämlich weitere Vorlagen zu Steuerausfällen. Die Mehrwertsteuervorlage zum Beispiel, die jetzt im Ständerat beraten wird, kann 300 bis 400 Millionen Franken an Mindererträgen bringen. In Vorbereitung ist im Weiteren - Sie haben es gehört - eine Senkung der Familienbesteuerung mit nochmals 400 bis 500 Millionen Franken an Ausfällen. Der Bundesrat wirbt schon für eine nächste Revision der Unternehmensbesteuerung, bei der der Minderertrag noch einmal mehrere 100 Millionen Franken betragen soll, usw.
Noch einmal: Wir Grünen widersetzen uns dem häufigeren Ausgleich der kalten Progression nicht. Gegenüber weiteren Steuersenkungsprojekten sind wir aber sehr, sehr zurückhaltend. Wir stimmen deshalb auch gegen den Antrag vonseiten der CVP, diese Vorlage mit einem weiteren Steuersenkungsprojekt zu verknüpfen. Diesen Vorbehalt vis-à-vis den neuen Steuersenkungsprojekten - dies an Kollege Hans-Jürg Fehr - hat die damalige Präsidentin der Grünen bereits in der Elefantenrunde im Fernsehen nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II formuliert. So habe ich die damalige Debatte im Kopf.
Zur Wirkung der Massnahmen auf die Konjunktur bzw. auf den Konsum: Aus konjunkturpolitischer Warte sind Senkungen der direkten Bundessteuer wenig effektiv. Es ist mit Studien belegt, dass die Wirkung von Massnahmen bei der direkten Bundessteuer viel geringer ist als die Wirkung von Investitionen. Ebenfalls viel wirkungsvoller sind Massnahmen zugunsten unterer und mittlerer Einkommen, also z. B. eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien oder höhere Kinderzulagen. Der Grund: Ein Teil der Steuersenkungen wird regelmässig für das Sparen verwendet; höhere Einkommen haben eine deutlich höhere Sparneigung als tiefere Einkommen. Sie können sich das Sparen quasi eher leisten. Die Wirkung auf die Konjunktur müssen wir deshalb stark relativieren.
Mit dieser Relativierung treffen wir uns im Grund auch mit den Äusserungen von Frau Meier-Schatz zum selben Thema. Nur: Wie wollen Sie dann die Senkung bei der Familienbesteuerung begründen, Frau Meier-Schatz? Es gilt eben auch in diesem Zusammenhang: Höhere Kinderzulagen und/oder eine Übernahme der Krankenkassenprämien von Kindern würden allen Familien helfen - viel mehr als jede steuerliche Entlastung bei der direkten Bundessteuer.
Ich komme zum Schluss: Wir Grünen sind für einen häufigeren Ausgleich der kalten Progression. Wir treten auf die Vorlage ein und bitten Sie, das auch zu tun.
Die Motion des Ständerates 08.3753 ist mit der Botschaft über die kalte Progression erfüllt. Man kann sie abschreiben und in diesem Sinn ablehnen.