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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2009-04-29

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-29

Wortprotokoll

Es wurde bereits sehr vieles dazu gesagt, weshalb der Wert von 3 Prozent Sinn macht. Ich habe einleitend mitgeteilt, dass die CVP/EVP/glp-Fraktion die Anträge der Mehrheit unterstützen wird und auch dementsprechend einem Ausgleich der Teuerung von 3 Prozent zustimmen wird.

Wir haben in dieser Vorlage nun zwei Minderheiten. Diese Minderheiten verfolgen unterschiedliche Ziele; wir haben es gehört.

Die Minderheit I (Schelbert) will einen späteren Ausgleich, der mit Gerechtigkeit wenig zu tun hat; dies hat auch Herr Hans-Jürg Fehr betont. Dieser Antrag der Minderheit I verfolgt möglicherweise auch ein finanzpolitisches Ziel, weil durch den späteren Ausgleich der Progression dem Bund und den Kantonen mehr Steuergeld zur Verfügung steht.

Die Minderheit II, angeführt von Herrn Schneider-Ammann und unterstützt von den FPD-Liberalen und der SVP, will einen jährlichen Ausgleich, obschon auch sie wissen, dass ein jährlicher Ausgleich administrative Mehrbelastungen zur Folge hat. In der Regel wehren sich diese Parteien auch gegen zusätzlichen administrativen Aufwand; aber hier wollen sie à tout prix die Bedenken der Kantone nicht wahrnehmen. Wir wissen, dass der administrative Aufwand bei einer jährlichen Kompensation unverhältnismässig gross sein kann, namentlich wenn es darum ginge, zum Beispiel eine Inflationsrate von 0,3 oder 0,4 Prozent auszugleichen. In diesem Beispiel müssten Arbeitgeber, Vorsorgeinstitutionen, [PAGE 744] Kantone und Bund jährliche Anpassungen vornehmen, um einem Steuerzahler mit einem Bruttojahreseinkommen von über 200 000 Franken 40 Franken weniger in Rechnung zu stellen. Selbst Economiesuisse kommt zum Schluss, dass in einem solchen Fall der dafür notwendige Aufwand unverhältnismässig sei.

Ferner führt der jährliche Ausgleich zu einer Finanzplanungsunsicherheit, auch auf kantonaler Ebene. Auch deshalb lehnen wir ihn ab und verlangen, dass wir einen Ausgleich vornehmen, sobald die Teuerung auf 3 Prozent angestiegen ist. Eine jährliche Kompensation macht aus einem weiteren Grund keinen Sinn: Die Befürworter einer jährlichen Kompensation wollen, sollte die Teuerung in einem Jahr in den Minusbereich rutschen - das heisst, sollten wir mit einer Deflation konfrontiert sein -, auf keinen Fall eine Anpassung vornehmen, was wiederum mit Steuergerechtigkeit dem Bund und den Kantonen gegenüber wenig zu tun hat.

Diese Problematik rechtfertigt die Festlegung eines Mindestsatzes von 3 Prozent. So ist sichergestellt, dass wir nicht wegen 0,3 oder 0,4 Prozent Teuerung in einem Jahr eine Anpassung vornehmen müssen und dass wir im Falle einer Deflation, einer negativen Teuerung also, keine Rückerstattung gewähren müssen. Mit einem Satz von 3 Prozent verhindern wir einerseits unnötigen administrativen Aufwand, namentlich für die Arbeitgeber und die Vorsorgeinstitutionen, die diesen unter anderem auch bei den Quellensteuerabzügen hätten. Andererseits bilden wir die Realität besser ab, als dies heute der Fall ist, und gewähren zusätzlich Finanzplansicherheit, sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene.

Ich bitte Sie daher, beide Minderheitsanträge abzulehnen und mit der CVP/EVP/glp-Fraktion der Mehrheit zuzustimmen.