Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Man kann bei diesem Antrag fast sagen: Nicht gerade alle Jahre, aber doch so alle zwei Jahre wieder komme ich mit dem. Es ist mir ein echtes Anliegen, das muss ich Ihnen sagen. Ich versuche noch einmal, Ihnen zu erklären, um was es geht.
Bei diesem Budget von 49 Milliarden Franken sind das bescheidene Beträge, aber ich weiss, dass man dann sagt: "Das sagen alle."
Diese Massnahme der Wohnbausanierungen im Berggebiet besteht seit 1971, seit 29 Jahren, und wurde bis Ende 2000 befristet. Wenn man nun auf diese 29 Jahre zurückschaut, sieht man, dass wir im Schnitt 15 Millionen Franken pro Jahr benötigten. Man hat jedes Jahr im Durchschnitt 750 Wohnbauten erneuert, oder man hat Ersatzbauten vorgenommen.
Nun wollte der Bundesrat die ganze Geschichte auf Ende 2000 mit dem Hinweis auslaufen lassen, dass diese Aufgabe im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich" an die Kantone gehe. Hier ist aber das Problem: Wenn die Wohn- und Eigentumsförderung beim Bund bleibt, denke ich, wird es unsinnig sein, die Wohnbausanierungen nicht beim Bund zu behalten. Meine Auffassung ist ganz klar: Entweder geht die ganze Wohnbauförderung (WEG) inklusive Wohnbausanierungen zu den Kantonen, oder es bleibt alles beim Bund. Ich fände eine Trennung völlig ungerechtfertigt und unzweckmässig.
Zu dieser Massnahme der Wohnbausanierungen im Berggebiet ist eine Untersuchung vorhanden. Es gibt eine Evaluation, und es wurde festgestellt, dass es eine sehr wirksame Massnahme ist, dass die Zielgruppe, die man ansprechen will, optimal erreicht wird, dass einkommensschwache Schichten davon profitieren, dass man mit dieser Massnahme Abwanderung verhindern konnte und damit einen Beitrag zum Verfassungsauftrag der dezentralisierten Besiedlung leistet. Es gibt Impulse für den lokalen Handel und das Gewerbe und zusätzlich - weil damit manchmal Eigenleistungen der Eigentümer verbunden sind - [PAGE 839] Verdienstmöglichkeiten. Alles in allem kann man fast sagen, diese Wohnbausanierungen sind eine Perle der regionalpolitischen Massnahmen in der Schweiz.
Nun haben die vorausschauenden Evaluationen gezeigt, dass in den nächsten zehn Jahren ein Erneuerungsbedarf an rund 9000 Wohnbauten vorhanden ist, also rund 900 pro Jahr. Das ist der noch anstehende Bedarf. Das würde, wenn man die Kosten von früher nehmen und 900 Wohnungen jährlich erneuern würde, einen Betrag von 18 Millionen pro Jahr ausmachen.
Nun haben wir vom Bundesrat eine Botschaft zur Verlängerung dieses Beschlusses erhalten. Ich möchte Ihnen daraus zwei, drei Sätze vorlesen, um zu zeigen, dass der Bundesrat mit diesen Wohnbausanierungen etwas schlingert. Die Argumentationen sind - um es so zu sagen - etwas dünn.
Der Bundesrat schreibt: "Eine Weiterführung der Finanzhilfen im Ausmass der vergangenen drei Jahre würde die jährliche Erneuerung von rund 200 Wohneinheiten erlauben. Damit können aber nicht einmal die dringendsten Sanierungsbedürfnisse abgedeckt werden, besteht doch gemäss der Evaluationsstudie ein Sanierungsbedarf von rund 900 Einheiten pro Jahr. Auch wenn sich die maximalen Ansprüche aus finanziellen Gründen nicht befriedigen lassen, sollte im Interesse einer sinnvollen Fortsetzung der Hilfe ein bestimmtes Förderungsvolumen nicht unterschritten werden. Im heutigen Umfang, der im Hinblick auf das Auslaufen der Hilfe stark reduziert wurde, hat ein weiteres Engagement keinen Sinn mehr. Um eine bedarfsgerechtere Ausrichtung der Finanzhilfe zu erreichen, wird daher die Sanierung von 300 bis 400 Wohnungen angestrebt."
Auf der einen Seite sagt man, 200 Wohnungen genügten nicht, man bräuchte 900, auf der anderen Seite, richtig seien 300 bis 400. Das ist für mich eine etwas kurvenreiche Argumentation.
Die Problematik ist nun die: Wenn der Bundesrat nur für 300 bis 400 Wohnungen Mittel zur Verfügung stellt, dann stellt sich die Frage, was an der Front passiert. Machen die Kantone eine willkürliche Triage, indem sie sagen: "Du bekommst, du bekommst nicht!"? Oder reduziert man die Einzelbeträge je Objekt? Auch das geht nicht, weil dann die Finanzierungslücken zu gross sind.
Der Einzelfall sieht so aus: Es sind meistens junge Familien oder Familien in Gründung, die sich Wohnraum beschaffen müssen. Dort kann man nicht sagen: Ja, in zwei, drei Jahren kommt ihr dran. Man kann das nicht wie bei einer Stallbaute aufschieben. Da spreche ich aus Erfahrung, weil ich damit zu tun habe. Das ist meine Interessenbindung, ohne dass ich selber ein finanzielles Interesse daran haben kann. Da geht es darum, dass der Entscheid fällt. Eine Familie soll gegründet werden, die Frau möchte in ein Haus gehen, das den heutigen, modernen Bedürfnissen genügt. Es geht um die Küche, es geht um die sanitären Einrichtungen usw. Da stellt sich dann die Frage: Heirat, ja oder nein? Oder: Wegzug aus der Region, ja oder nein? Wir sind hier ganz konkret mit persönlichen Schicksalen konfrontiert.
Wenn wir immer wieder von der inneren Kohäsion in diesem Lande sprechen, wenn wir davon sprechen, dass wir wissen, dass die Liberalisierung grosse Nachteile für diese Gebiete hat, und wir eine Massnahme auf dem Tisch hätten, die letztlich funktionierte, die installiert ist, um hier zu korrigieren, dann ist es in der konkreten Politik fast sträflich, wenn wir das nicht tun. Ich bitte Sie also inständig: Machen Sie nicht das, was der Bundesrat machen will! Er möchte diese Massnahme auf Vorrat abbauen, obwohl der Bedarf vorhanden ist.
Auch wenn sie in fünf Jahren an die Kantone geht, sollten wir die Verantwortung dafür übernehmen, dass wir diese funktionierende Massnahme nicht derart aushöhlen, dass sie am Schluss dieser fünf Jahre praktisch wertlos ist. Ich möchte Sie bitten, diese Massnahme während dieser fünf Jahre optimal durchzuführen, damit sie funktioniert, wenn wir sie dann allenfalls den Kantonen geben. Es geht hier um Familien und um einen Verfassungsauftrag. In Artikel 108 der neuen Bundesverfassung zur Wohnbauförderung heisst es ausdrücklich, es seien auch die Interessen der Familien zu wahren. Es gibt kein besseres Instrument, jungen Familien im Berggebiet zu helfen.
Nun noch zum Schluss eine Überlegung: Ich bin Mitglied der WAK, wo wir dieses Geschäft, aber auch die Umsatzabgabe behandelt haben. Die WAK beantragt Ihnen, den Bundeshaushalt gegenüber dem Entwurf des Bundesrates jährlich um 270 Millionen Franken zu verbessern, weil wir bei den Umsatzabgaben ein präzises Modell haben. Ich habe als ein Dreizehntel dieser Kommission auch dazu beigetragen. Ich bitte Sie, dass Sie 6 von diesen 270 Millionen Franken dorthin schicken, wo sie benötigt werden. Ich bin Ihnen namens des Berggebietes und der betroffenen Familien sehr dankbar.