von Rotz Christoph · Nationalrat · 2009-04-29
von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-29
Wortprotokoll
In der Kommission hat sich die SVP-Delegation bei diesem Gesetz in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, weil wir uns mit dem vorliegenden Gesetz schon in der Kommission nicht wirklich anfreunden konnten. Nun liegen ein Rückweisungsantrag und ein Nichteintretensantrag aus den Reihen unserer Fraktion vor.
Um was geht es? Das Volk hat 1985 die Abgabe in Form der Vignette für die Benützung der Nationalstrassen in die Verfassung aufgenommen. Mit der Revision der Bundesverfassung im Jahr 1999 ist auch in diesem Bereich mehr als nur eine formelle Anpassung vorgenommen worden. Der Betrag von 40 Franken stand vor der Revision noch in der Verfassung, nach der Revision dann nur noch in den Übergangs- oder Schlussbestimmungen. Da der Betrag nun nicht mehr in der Verfassung steht, will der Bundesrat mit dem vorliegenden Gesetz diese Abgabe neu gesetzlich regeln. In diesem Zusammenhang kommen nun auch schon die Bedürfnisse nach Erhöhung dieser Autobahngebühr, welche von der Minderheit für die Vorlage bereits gefordert wird. Das allein genügt aber noch nicht, zumal auch schon ein neuer Verwendungszweck dieser Mittel, nämlich für den öffentlichen Verkehr, gefordert wird.
Das ist der Hintergrund des Nichteintretensantrages Amstutz und des Rückweisungsantrages Schwander. Wenn Sie wirklich nicht für die Erhöhung der Abgabe sind, dann gibt es tatsächlich keinen Anlass, auf dieses Gesetz einzutreten oder dem Gesetz so zuzustimmen. [PAGE 753]
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Nichteintretensantrag Amstutz oder eventualiter den Rückweisungsantrag Schwander zu unterstützen. Dann bleibt eigentlich alles beim Alten.
Nur damit haben wir nämlich die Gewähr, dass die Autobahnvignette nicht als neue Gebührenquelle angezapft werden kann und die Automobilisten ein weiteres Mal zur Milchkuh werden.
Zum Rückweisungsantrag der Minderheit, wie er auf der Fahne erscheint: Eine Minderheit Berberat will die Gesetzesvorlage an den Bundesrat zurückweisen, um damit die E-Vignette einzuführen. Auch ich bin sehr darüber erstaunt, dass ausgerechnet von der linken Seite diese elektronische, gut kontrollier- und überwachbare Vignette vorgeschlagen wird. Dass damit eben auch die Absicht dahintersteht, das Road-Pricing zu initiieren, welches wir aber aus dem Legislaturprogramm gestrichen haben, ist wirklich nicht von der Hand zu weisen. Mit der von der linken Seite geforderten E-Vignette werden auch die Betriebskosten höher werden, was sich beim gleichen Preis auf den Reinertrag auswirken wird, und folglich werden weniger Mittel für den Strassenverkehr zur Verfügung stehen. Nur schon dieser Grund alleine ist ein Anlass für einen möglichen Antrag auf Erhöhung des Vignettenpreises. Die bisherige Klebevignette für ein Jahr mit der Gültigkeit von 14 Monaten hat sich bewährt und ist auch vom Verfahren her, für den Verkauf im In- und Ausland, eine einfache Angelegenheit. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diesen Rückweisungsantrag mit der Forderung nach einer E-Vignette klar abzulehnen.
Nun noch ein paar Worte zur Kurzzeitvignette: Die Idee der Zweimonatsvignette klingt ebenfalls verlockend, hat aber auch nur zum Ziel, die Abgaben zu erhöhen und die Autofahrer einmal mehr zu belasten. Auf keinen Fall steckt dahinter der Gedanke, dass mit diesen beabsichtigten Mehreinnahmen Mittel zugunsten des zahlenden Strassenverkehrs zur Verfügung stehen würden. Mit der Kurzzeitvignette werden auch keine Probleme gelöst, sondern Mehrkosten generiert, was den Vertrieb, die Handhabung und schlussendlich auch noch die Kontrolle betrifft. Gemäss Botschaft würden damit mindestens dreissig Personen zusätzlich benötigt, und eine vollständige Auslagerung des Vignettenverkaufs ins Ausland liesse sich auch nicht mehr realisieren. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Minderheitsanträge zu den Artikeln 6 und 8 abzulehnen.
Da sich im Grundsatz nichts ändert und die aktuellen Regelungen in den Übergangs- bzw. Schlussbestimmungen definiert sind, drängt sich tatsächlich dieses Gesetz nicht auf.
Stimmen Sie dem Nichteintretensantrag Amstutz zu bzw. dem Rückweisungsantrag Schwander, und lehnen Sie den Rückweisungsantrag der Minderheit betreffend E-Vignette ab!