Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-25
Wortprotokoll
Ich habe mit Spannung den Begründungen zugehört, weshalb man auch nach zwanzig Jahren jetzt wiederum keine Lösung für das Mietrecht suchen soll. Ich war ja bei der letzten Revision selber Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, Mitglied des Parlamentes. Es sind eigentlich dieselben Töne, dieselben Protagonisten auch, die schon damals versucht haben, eine Lösung zu untergraben, und das ist dann ja auch gelungen.
Seit 1990 ist das heutige Mietrecht in Kraft, und alle wissen, dass es mehr schlecht als recht funktioniert. Richtig glücklich ist niemand. Deshalb an die Adresse von Herrn Fluri: Wenn Sie heute den Handlungsbedarf negieren oder hinterfragen, dann verstehe ich eigentlich all die bisherigen Reformbemühungen nicht, die notabene vom Freisinn immer gefordert wurden und die notabene vom Freisinn regelmässig auch angeführt wurden, weil die jeweiligen Präsidenten des Hauseigentümerverbandes ja aus Ihren Kreisen kamen.
Tatsache ist: Richtig glücklich ist niemand. Einer der Hauptmängel des heutigen Rechtes ist die Verknüpfung von Hypothekar- und Mietzins. Wir alle wissen, dass das zu grossen Mietzinsschwankungen führt und auch die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank behindert. Wir wissen auch alle: Die Überprüfung der Mietzinse anhand der Brutto- und Nettorendite ist praktisch nur noch für Experten verständlich. Und wir wissen auch: Die Regelung der Orts- und Quartierüblichkeit findet in der Praxis kaum Anwendung und hat sich zum Papiertiger entwickelt.
Seit zwanzig Jahren diskutieren wir das in die eine und in die andere Richtung. Es wurde erwähnt, dass 2003 die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes klar abgelehnt wurde; ebenso deutlich wurde aber auch der damalige Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament mit einer Indexierung von 100 Prozent abgelehnt. Auf der "Revisionsstrecke" blieb schliesslich 2005 auch ein Vorschlag - wiederum des Bundesrates - mit einer dualen Lösung. Schlussendlich haben wir dann auf 2008 hin lediglich eine Anpassung der Verordnung an die Hand genommen.
Es war einigermassen erstaunlich, dass im November 2007 die Vermieter- und die Mieterseite über ihre Schatten springen konnten und Hand zu einer Lösung boten. Im Gegensatz zu den Darlegungen von Frau Gadient hat der Bundesrat exakt diese Lösung in die Vernehmlassung gegeben. Wir haben nichts daran geändert. Aber in der Vernehmlassung sind dann Reaktionen gekommen, notabene von den Kantonen, die diese Revision grossmehrheitlich abgelehnt haben. Der Bundesrat führt nicht einfach nur pro forma Vernehmlassungen durch, sondern er nimmt Äusserungen der Vernehmlassungsteilnehmer ernst. Er hat sich deshalb, gestützt auf diese Vernehmlassungsergebnisse, entschieden, bei einem Punkt, nämlich bei der Frage: "100 Prozent oder eine andere Grundlage?", diesen Spezialindex zugrunde zu legen.
Neben dieser Vernehmlassung spielte dabei auch eine Rolle, dass der Bundesrat mit der Verordnungsanpassung seit dem 1. Januar 2008 sämtliche wertvermehrenden Investitionen in den Energieeffizienzbereich von Gebäuden vollumfänglich überwälzen lässt. Wir haben hier also die zusätzliche Situation, dass alle energetischen Massnahmen vollumfänglich auf den Mieter überwälzt werden können. Wenn man die Energiekosten trotzdem zu 100 Prozent im Landesindex der Konsumentenpreise berücksichtigte, würde auch das zu einem Doppeleffekt führen.
Die wichtigste Neuerung dieser Vorlage ist der Übergang von der Kosten- zur Indexmiete und damit die Entkoppelung von Miet- und Hypothekarzins; eine Forderung, bei der sich alle einig sind, dass sie richtig sei und dass sie gerade auch für eine stabilere Mietzinsentwicklung sorge. Die Mietmissbrauchsüberprüfung soll nicht mehr anhand des übersetzten Ertrags, sondern aufgrund von Mietzinsen vergleichbarer Wohnungen vorgenommen werden. Hier liegt inskünftig das Schwergewicht von Mietzinsverhandlungen. Man kann nach Vertragsabschluss einen Mietzins neu nur noch im Rahmen einer Anfechtung des Anfangsmietzinses vollumfänglich überprüfen. Das lässt aber den Vertragsparteien eben auch bei der Mietzinsgestaltung einen grossen Spielraum, je nach Dauer des vormaligen Mietverhältnisses, nach Entwicklung von Lage, Lärmeinwirkung usw. eine Anpassung des Mietzinses vorzunehmen.
Nachher, nach der Festlegung dieses Anfangsmietzinses, ist die Anpassung des Mietzinses eher stabil, indem künftig vor allem der Landesindex der Konsumentenpreise unter Ausschluss der Wohn- und Energiekosten die Grundlage darstellt - ein sehr einfaches System, ein transparenteres System und ein System, das auch der Tatsache gerecht wird, dass heute bei den rund zwei Millionen bewohnten Mietwohnungen fast alle sechs Jahre ein Wechsel stattfindet. Wir haben also eine grosse Mobilität, und insofern wird es eben auch dieser Mobilität gerecht, dass man mehr Freiheiten hat, wenn man den Mietzins verhandelt. Wenn man sich aber einig ist, greift eben die Missbrauchsgesetzgebung, und die Überprüfung erfolgt nach dem Landesindex der Konsumentenpreise.
Weitere wichtige Elemente sind die Möglichkeit, bei langjährigen Mietverträgen den Mietzins einmal jährlich ausserhalb der Kündigungstermine an die Teuerung anzupassen, der Wegfall von Mietzinsanpassungen nach Handänderungen, die einjährige Sperrfrist für wertvermehrungsbedingte Mietzinserhöhungen, die bei Vertragsabschluss nicht angekündigt wurden, oder die Möglichkeit für gemeinnützige Wohnbauträger und für die öffentliche Hand, den Mietzins nach dem Grundsatz der Kostenmiete zu gestalten.
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Der Vernehmlassungsentwurf - das habe ich schon gesagt - sah die vollständige Indexierung auf der Basis des gesamten Warenkorbs vor. Nochmals: Dieser Punkt stiess in weiten Kreisen auf entschiedene Ablehnung. Auch hier muss ich den Sprecher der FDP, Herrn Fluri, korrigieren: In der Vernehmlassung stiess dieser Punkt auf breite Ablehnung. Sie können natürlich nicht nur die Antworten der Vermieter berücksichtigen, sondern das war ganz klar der strittigste Punkt. Der Bundesrat hat dem Rechnung getragen, und er hat auch eine Änderung zur Vernehmlassungsvorlage eingebaut. Als eine gewisse Korrektur, damit das Gleichgewicht der Vorlage erhalten bleibt, hat er etwa die Faksimile-Unterschrift eingebaut; er hat auf die Aufnahme weiterer Forderungen seitens der Verbände verzichtet, sodass die Vorlage eben aus unserer Sicht nach wie vor vom Gehalt her problemlos dem ausgehandelten Kompromiss entspricht. Ich verstehe, dass der bundesrätliche Mittelweg die damals am Verständigungswerk beteiligten Parteien enttäuschen kann. Der zwischen den Organisationen erzielte Kompromiss bildet unbestrittenermassen eine wertvolle Basis für eine mögliche Gesetzesrevision. Ebenso unbestritten und rechtlich verankert ist aber, dass im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen und dessen Ergebnis zu berücksichtigen ist. Ebenso - das hat Herr Schwander korrekt gesagt - ist es im Ermessen des Parlamentes, auch an Vorlagen, die vorher auf breite Zustimmung gestossen sind, Änderungen vorzunehmen. Das ist der normale, legitime politische Prozess.
Deshalb erlauben Sie mir, dass ich schon ein bisschen Zweifel habe. Worum geht es denn heute wirklich? Ist es nur dieser ausgehandelte Kompromiss, den Sie, wie das die Kommission ja gemacht hat, problemlos wieder auf die ursprünglichen 100 Prozent zurückführen können, oder ist es einfach so, dass der politische Wille, das Mietrecht zu revidieren, heute fehlt? Je länger ich zuhöre, desto eher glaube ich, dass doch Letzteres der Fall ist. Dann stehen Sie bitte auch dazu, und sagen Sie: Wir wollen keine Revision mehr. Denn ausser der SVP haben alle Parteien im Rahmen der Vernehmlassung Handlungsbedarf gesehen und eine Revision gewünscht.
Wenn gesagt wird, die Frage, ob es 90 oder 100 Prozent seien, sei elementar, so muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir die Entwicklungen ja in einer historischen Betrachtung der Mietzinsentwicklung über 25 Jahre berechnet haben. Als Nichtkommissionsmitglied sieht man das nicht, aber die Kurven, die abbilden, wie sich das entwickelt hätte, zeigen: Ob es 80, 90 oder 100 Prozent sind, kann wirklich nicht entscheidend sein. Es sind geringfügige Abweichungen, und deshalb sind gerade die Immobilienverbände gut beraten, noch einmal über die Bücher zu gehen. Wir brauchen in diesem Land Investitionen im Immobilienbereich. Dazu ist die Gunst der Stunde mit einem tiefen Hypothekarzins, mit Baukosten, die erträglich sind, und mit einer nach wie vor grossen Nachfrage nach Eigentums- wie auch nach Mietwohnungen gross. Der Markt funktioniert nicht schlecht. Deshalb brauchen wir Investoren. Wir brauchen aber auch eine Rendite, die sich nicht am Landesindex, sondern vielmehr am Markt orientiert. Mit der Vergleichsmiete haben Sie ein Element, mit dem bei der Aushandlung eines Vertrags viel mehr Spielraum besteht; damit haben Sie ein wichtiges Marktelement, das hier die Entscheidung bringt.
Der vorliegende Entwurf stellt damit aus der Sicht des Bundesrates eine taugliche Basis für einen erfolgreichen Ausgang der zwanzigjährigen Revisionsbemühungen dar. Voraussetzung ist allerdings, dass man hüben wie drüben Verständigungswillen zeigt und auf gesetzgeberisches Flickwerk verzichtet.
Es wurde in den letzten Jahren viel Energie in dieses Geschäft investiert. Ich meine deshalb, dass es an der Zeit ist, sich zu entscheiden. Mit einem Nichteintreten entscheiden Sie nicht; mit einem Nichteintreten werden Sie das heutige Revisionswerk um weitere fünf bis zehn Jahre verlängern.
Wenn das wirklich Ihr politischer Wille ist, dann erklären Sie das bitte auch den zwei Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern von Mietwohnungen, dann stehen Sie dazu, dass Sie das heutige Mietrecht mit all seinen Schwächen trotzdem nicht so schwach finden und keinen Handlungsbedarf sehen.