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Thanei Anita · Nationalrat · 2009-05-25

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen eines Teiles der SP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten.

Die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz sind sehr geduldig. Sie leiden, ohne zu klagen. Deshalb geht man von einer grossen Zufriedenheit aus. Der Schein trügt jedoch. In Tat und Wahrheit ist die Situation prekär. Insbesondere Hypothekarzinsänderungen, neu Referenzzinsänderungen sind Mietzinstreiber, weil Erhöhungen postwendend auf die Mieterschaft überwälzt werden, Senkungen dagegen nicht oder nur ungenügend weitergegeben werden. Überdies können die Vermieter nach geltendem Recht 40 Prozent der Teuerung sowie die Unterhalts- und Betriebskostensteigerungen auf die Mieten schlagen. Auch Handänderungen der Liegenschaften und Sanierungen führen jeweils zu happigen Erhöhungen. Das hat dazu geführt, dass die Mieten in den letzten zwanzig Jahren doppelt so stark wie die allgemeine Teuerung gestiegen sind.

Da der Mietzins in jedem Haushaltsbudget der höchste Ausgabenposten ist, hat die Mietzinsentwicklung eine enorme volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung. Aus diesem Grunde verlangen die Mieterverbände seit Jahrzehnten eine Abkoppelung der Mietzinse vom Hypothekarzins sowie eine Vereinfachung der Preisschutzvorschriften, damit Missbräuche ausgeschlossen werden. Leider sind sämtliche bisherigen Vorlagen gescheitert. Ich erinnere an unsere Initiative sowie an den letzten Gegenvorschlag des Bundesrates.

Der neu eingeführte Referenzzinssatz löst die Probleme nicht. Er bringt lediglich einen Verzögerungseffekt, aber keine Glättung. Das heisst, in Zeiten, in denen die Zinsen wieder steigen, werden wir nach wie vor mit happigen Mietzinssprüngen konfrontiert sein. Das heisst, es besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf, und das Parlament kann und darf es sich nicht leisten, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Aktuell ist eine Vorlage zu beurteilen, welche auf einem Kompromiss der betroffenen Verbände basiert. Die Vorlage bringt mit einem Indexmodell die seit Langem geforderte Abkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins und einiges andere mehr. Sie stellt für die Mieter im Vergleich zum geltenden Recht gesamthaft eine wesentliche Verbesserung dar. Für faire Vermieter ist sie auch ein Vorteil. Weshalb?

1. Es ist eine konsequente Vereinfachung, die mehr Transparenz schafft. Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich nur noch eine einzige Erhöhungsmöglichkeit vor. Das ist der beste Schutz gegen Missbrauch; langwierige und kostspielige Verfahren sind für die Mieterinnen und Mieter nicht mehr erforderlich, damit sie zu ihrem Recht kommen.

2. Es gibt keine Mietzinssprünge mehr. Da es die Bindung an den Hypothekarzins nicht mehr gibt, sind die teilweise nicht budgetkompatiblen Mietzinserhöhungen passé; es wird solche nicht mehr geben. Die Entwicklung verläuft stetig. Somit sind die Ausgaben fürs Wohnen besser planbar, und sie reduzieren sich auch.

3. Die Vorlage enthält einen besseren Schutz vor Spekulation. Neu soll die Handänderung kein Grund mehr sein, die Mieten anzupassen. Die Mieterinnen und Mieter sind somit besser vor Spekulationen geschützt. Das ist insbesondere für städtische Agglomerationen wie Zürich und Genf sehr wichtig.

4. Es sind keine weiteren Erhöhungen nach umfassenden Sanierungen mehr möglich. Die Mieterinnen und Mieter werden gemäss dieser Vorlage nach einer umfassenden Sanierung neu nicht mehr mit einer massiven Erhöhung der Unterhaltskosten konfrontiert, weil dieser Erhöhungsgrund wegfällt.

5. Als Letztes enthält die Vorlage noch eine Verbesserung der Möglichkeit der Anfechtung des Anfangsmietzinses.

Es ist kurzsichtig, wenn man zu Zeiten tiefer Hypothekarzinse sagt, es bestehe kein Handlungsbedarf. Wenn die Zinse wieder steigen, ist es zu spät. Aktuell steigt auch die Teuerung nicht, was heisst, dass auch ein Indexmodell keine Erhöhungen verursachen würde.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.