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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-26

Wortprotokoll

Ich kann den Grundsatz von Herrn Füglistaller, dass bei völkerrechtlichen Verträgen das Parlament eine Rolle spielen muss, absolut unterstützen. Aber um das geht es gar nicht. Wir haben hier die Verfassung, wir haben eine ganz klare Praxis, gemäss der der Bundesrat das Parlament begrüssen muss. Gerade im Bereich der Bildungs- und Forschungsprogramme tun wir das ja sehr intensiv, wahrscheinlich in keinem Bereich mehr als in diesem Bereich.

Herr Füglistaller, Sie wissen: Wenn es um die EU-Forschungsprogramme geht, die Sie erwähnt haben, dann kommen wir schon mit dem Grundsatzentscheid ins Parlament: Dürfen wir beim 7. EU-Forschungsprogramm mitmachen, ja oder nein? Hier stimmt das Parlament diesem völkerrechtlichen Vertrag ein erstes Mal zu oder nicht; es sagt Ja oder Nein. Wenn das Parlament Ja sagt, dann kommt der Bundesrat ein zweites Mal und begrüsst Sie, nämlich wenn es darum geht, im Rahmen der BFI-Botschaft den Kredit und die Umsetzung zu bewilligen. Sie werden also ein zweites Mal begrüsst, wenn es darum geht, im Rahmen eines solchen Forschungsprogramms festzulegen, bei welchen Initiativen die Schweiz mitmacht und bei welchen nicht. Sie geben uns auch das notwendige Budget oder eben nicht; das ist die zweite Konsultation des Parlamentes zu diesen Fragen. Nachher, Herr Füglistaller, geht es um den Vollzug. Sie sagen uns: Jawohl, bei einer Initiative - ich nehme jetzt als Beispiel Artemis oder Eniac bei den letzten Forschungsprogrammen - soll die Schweiz mitmachen. Dann geht es um Vollzugsfragen. Man muss für diese Tätigkeiten einen Verein gründen. Die Schweiz muss sich daran beteiligen. Mit solchen Fragen kommen wir doch nicht noch ein drittes, viertes Mal vor das Parlament. Das ist dann wirklich Vollzugstätigkeit, welche nicht Sache des Parlamentes ist; das bringt nichts.

Sie haben jederzeit, bei jeder WBK-Sitzung, die Möglichkeit, nachzufragen, was bei dieser Initiative geht, ob der Verein gegründet ist, was es kostet. Mit jeder jährlichen Rechnung erhalten Sie Auskunft, wie viel Gelder schon ausgelöst sind, was geflossen ist. Da herrscht völlige Transparenz. Aber es kann doch nicht sein, dass wir kleine Vollzugsfragen jedes Mal als Staatsvertrag qualifizieren, nur weil sie eine Berührung mit einer EU-Institution haben. Hier, glaube ich, bringt diese Vorlage, diese Klärung der bundesrätlichen [PAGE 832] Kompetenz, eine klare Abgrenzung zu den eigentlichen völkerrechtlichen Verträgen, wo wir zu Recht die Zustimmung des Parlamentes brauchen, aber auch eine klare Abgrenzung zu Vollzugsarbeiten bei zweimal bewilligten Projekten, Initiativen, wo es dann effektiv um die Umsetzung geht. Das ist schlussendlich eine Steigerung des effizienten Vollzugs. Das muss das Ziel sein. Denn wenn man einmal Initiativen bewilligt hat, wenn das Parlament entschieden hat, dass die Schweiz hier doch mitwirken soll, muss dann auch bei den entsprechenden Umsetzungen möglichst schnell gehandelt werden können, sonst verpasst die Schweiz allenfalls noch Eingabefristen.

Ich bitte Sie hier daher ganz klar, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Leuthard Doris · Bundesrat · 2009-05-26 | Lexipedia | Lexipedia