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Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Das Budget 2001 wurde vom Kommissionssprecher und von Kollege Merz kompetent gewürdigt. Dazu erlaube ich mir vorab nur zwei kurze Bemerkungen.

Ich gehe davon aus, Herr Bundesrat, dass der "Vollbremser" betreffend das Steuerpaket vor dem Nationalrat vor allem einen pädagogischen Hintergrund hatte. Dazu möchte ich lediglich erwähnen, dass dieser Entscheid viele irritiert hat, hat doch das Eidgenössische Finanzdepartement noch Anfang Oktober die Botschaft zum Steuerpaket in Aussicht gestellt.

Es ist fast nicht zu kommunizieren, dass ein Element des Steuerpaketes im Dringlichkeitsrecht über die Bühne gebracht wird und z. B. die längst überfällige Revision der Familienbesteuerung wieder hinausgeschoben wird. Dabei möchte ich betonen, dass ich mit Überzeugung der neuen Regelung für die Umsatzabgabe zugestimmt habe, und zwar in der vom Ständerat verabschiedeten Form.

In diesem Zusammenhang erachte ich es im Weiteren eher als heikel, wenn beispielsweise beim Fusionsgesetz mit Ausfällen von 100 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates argumentiert wird, obwohl die Detailberatung in der Kommission für Rechtsfragen noch nicht abgeschlossen ist.

Ich möchte auch noch eine kurze Bemerkung zum Nachtragskredit loswerden und zur Position "Del Ponte" nur so viel sagen: Da schweigt des Sängers Höflichkeit. Die Abwicklung dieses Geschäftes und die Handhabung bzw. Nichthandhabung finanzrechtlicher Vorschriften lassen weiterhin mehr Fragen offen, als beantwortet werden.

Erlauben Sie mir noch zwei Bemerkungen. Die eine betrifft die Zinsenbesteuerung und die andere den neuen Finanzausgleich.

Die Finanzminister der EU haben sich vor einer Woche über den so genannten wesentlichen Inhalt der geplanten Richtlinien für die grenzüberschreitende Zinsenbesteuerung geeinigt. Der erste Entwurf der Richtlinien basierte auf dem Koexistenzmodell, wonach die Mitgliedstaaten die Wahl zwischen der Einführung einer Quellensteuer oder eines Meldeverfahrens haben sollten.

In diesem Zusammenhang konnten wir verschiedentlich die Position des Bundesrates zur Kenntnis nehmen. Im aussenpolitischen Bericht des Bundesrates steht beispielsweise: "Sofern sich die EU konkret auf eine gemeinsame Regelung zur umfassenden Zinsenbesteuerung einigen wird, wäre die Schweiz bereit, unter Wahrung ihres Bankgeheimnisses nach Wegen zu suchen, um Umgehungsgeschäfte möglichst unattraktiv zu machen." Nach dem neuesten Entscheid der EU ist nun das eindeutige Endziel für die Richtlinien der Informationsaustausch zwischen den Finanzämtern. Die Quellensteuer soll dabei nur noch für eine Übergangszeit erlaubt sein. Damit meine ich, dass es für uns nun schwierig und spitz werden könnte.

Meine Fragen an Bundesrat Villiger lauten deshalb:

1. Wie sieht nun Ihre aktuelle Beurteilung aus?

2. Gelten weiterhin die einmal definierten Rahmenbedingungen für die Verhandlungen mit der EU, wie beispielsweise das Bankgeheimnis und die Einigung der EU mit allen wichtigen Drittstaaten?

Im aussenpolitischen Bericht steht weiter: "Diese Suche nach Lösungen ist in den Rahmen der Gesamtbeziehungen Schweiz/EU zu stellen." Nun hat die Schweiz unter anderem ein Interesse für eine vertraglich abgesicherte Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der wirksamen Zusammenarbeit im Asyl- und Polizeibereich. Das Schengener Informationssystem ist nur ein Stichwort. Wenn wir nun den ambitiösen Zeitplan der EU für Verhandlungen mit Drittstaaten sehen, stellt sich unweigerlich die Frage, ob wir bei der Zinsenbesteuerung allenfalls nicht die Trümpfe spielen, bevor wir verbindliche Zusicherungen bei den anderen Dossiers erhalten haben. Die Frage lautet in diesem Zusammenhang, ob und wie der Bundesrat die Verbindung zwischen den verschiedenen Dossiers sicherstellt.

Ich komme zur zweiten Bemerkung, zum neuen Finanzausgleich:

Herr Bundesrat, wir sind besorgt darüber, dass das Projekt "Neuer Finanzausgleich" (NFA) ins Stocken geraten ist. Natürlich spielen bei diesem Geschäft auch die Kantone mit. An dieser Stelle möchte ich mich aber auf die Bundesebene beschränken. Einerseits basierte man anscheinend lange Zeit auf altem Zahlenmaterial, was für Aussenstehende schwer nachvollziehbar ist. Anderseits rutscht - so liess ich mir von am Projekt beteiligten Personen sagen - der neue Finanzausgleich bezüglich der Priorität beim Bund immer wieder eine Schublade tiefer - etwa in gleichen Intervallen, wie sich die Bundesfinanzen erholen. Auch sei die Projektleitung auf operativer Ebene eher schlecht bestückt.

Als Zweites möchte ich einmal erwähnen, dass schleichend Elemente des neuen Finanzausgleichs eingeführt werden.[PAGE 823] So sagt man beispielsweise, dass die Universitätsvereinbarung, die Fachhochschulvereinbarung und auch Fachhochschulkonkordate, die entstanden sind, NFA-konform seien. Erhebliche Mehrkosten für Nichtstandortkantone sind deshalb bereits heute Realität, obwohl der entsprechende Ausgleich durch den neuen Finanzausgleich fehlt. Ganz ähnlich sieht es bei der Revision des Berufsbildungsgesetzes aus, die ebenfalls vor der Tür steht. Im Weiteren wurden die Subventionierungen von Anlagen im Umweltschutzbereich, beispielsweise beim Gewässerschutz, abgeschafft. Wie steht es nun aber mit dem in Aussicht gestellten geographischen Belastungsausgleich? Noch ein letztes Beispiel für diese unbefriedigende Situation: Im Zusammenhang mit dem "runden Tisch" gab es beim öffentlichen Verkehr eine Verschiebung von rund 150 Millionen Franken zulasten der Kantone, mit dem Versprechen, diesen Betrag dann einmal bei der Globalbilanz anzurechnen.

Eine dritte Bemerkung zum neuen Finanzausgleich: "Die Kantone driften auseinander", so lautete beispielsweise eine Schlagzeile nach der Publikation einer Studie einer Grossbank, die Gewinner und Verlierer des Strukturwandels in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre ermittelt hat. Die attraktiven Standorte können die Steuern immer mehr senken; die anderen geraten ins Hintertreffen. Die Studie kommt zum gleichen Ergebnis, dass insbesondere die Kantone abseits der grossen Zentren zunehmend Mühe bekommen werden, die ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erfüllen.

Solche Aussagen müssen doch den Bundesrat beschäftigen. Damit ist wieder die Dringlichkeit des neuen Finanzausgleichs angesprochen.

Ich komme zum Fazit. Die Arbeit am neuen Finanzausgleich darf jetzt nicht einschlummern. Man darf bei diesem Geschäft nicht Asche hüten, sondern muss wieder Glut entfachen. Ich hoffe heute, Herr Bundesrat Villiger, auf eine klärende Aussage von Ihnen, aus welcher der Wille zu einem zügigen Vorantreiben der Arbeit am neuen Finanzausgleich klar ersichtlich ist.