Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Die grosse Mehrheit der Fraktion der Grünen beantragt, auf die Vorlage einzutreten, und empfiehlt im Wesentlichen, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der vorliegende Gesetzentwurf stützt sich auf die Bundesverfassung, was der Bundesrat und ein Teil der Kommission - unseres Erachtens allerdings zu Unrecht - bestreiten. Die Begründung: Der Bund darf kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen; das steht in Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung. In der Tat sind zwei Drittel der Kantone für die Buchpreisbindung. Der Bund kann zudem strukturpolitisch wirken und darf vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen; das steht in Artikel 103 der Bundesverfassung. Das würde er hier machen, da sich damit die Vielfalt und die Qualität des Buches fördern lassen. Die Vorlage erlaubt insbesondere auch kulturellen Minderheiten den Zugang zu Büchern. Im Weiteren erleichtert sie Autorinnen und Autoren den Zugang zu Verlagen. Mit anderen Worten: Die Argumentation des Bundesrates sticht für uns hier nicht. Im Übrigen kennt auch das umliegende Ausland das erfolgreiche Instrument der Buchpreisbindung.
Gemäss den Anträgen der Mehrheit der Kommission würden die Buchpreise obligatorisch während achtzehn Monaten für die ganze Schweiz gebunden. Die Preise müssten durch die Branche - Verleger oder Importeure - festgelegt werden. Die Massnahme würde den kleinen und mittleren Buchhandlungen helfen, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Sie könnten so auch mit Bestsellern noch Geld verdienen, was ohne Preisbindung schwierig bis unmöglich ist. Verschiedene Umfragen sowie ein Symposium der Gewerkschaft Comedia zeigten, dass seit der Aufhebung der Buchpreisbindung die Preise von Büchern im Allgemeinen gestiegen sind. Zwar sanken jene von Bestsellern, jene anderer Bücher aber sind gestiegen. Mit den Tiefpreisen von Supermärkten und Buchhandelsketten können kleine Buchhandlungen nicht konkurrieren. Sie verlieren die Kundschaft, die auch regelmässig Spontankäufe tätigt. Für Buchhandelsketten und Warenhäuser dagegen sind die meistverkauften Bücher eher ein Marketinginstrument. Ergebnis: Der regulierte Preis kann die Kleinen schützen; das ist gewollt.
In der Fraktion der Grünen gaben neben dem Grundsatz vor allem zwei Bestimmungen zu reden; zum einen die Frage, wie Missbräuche kontrolliert werden sollen. Eine knappe Mehrheit sprach sich für das System mit dem Preisüberwacher aus. Dieses lässt die nötige Flexibilität zu und, wenn es gerechtfertigt ist, auch höhere Preise, das heisst den Ausgleich zwischen den Interessen der Branche und jenen der Konsumentinnen und Konsumenten. Der faktische Gegenvorschlag, das sogenannte Bandbreitenmodell, fand keine Mehrheit, weil befürchtet wurde, dass der Branche damit eine zu hohe Marge zugehalten würde; wir kommen im Detail darauf zurück.
Die zweite Diskussion entspann sich um den grenzüberschreitenden Internethandel. In der Kommission hatten wir Grünen die Lösung gemäss Entwurf unterstützt. In der Folge erreichten uns aber andere Argumente. Mit der Streichung der Bestimmung gibt der Gesetzgeber den betroffenen Privaten die Möglichkeit, allfällige Unklarheiten gerichtlich beurteilen zu lassen. Damit können wir gut leben.
In diesem Sinne beantragen wir, auf die Vorlage einzutreten und im Wesentlichen der Mehrheit zu folgen.
Noch zwei Worte zu Kollege Kaufmann. Erstens: Es ist nicht richtig, dass Schulbücher nicht von Rabatten profitieren könnten. Der Artikel ist offengehalten, diese Behauptung hat keinen Boden. Zweitens: Die Differenzen zwischen den Preisen in Deutschland und den Preisen in der Schweiz, die Sie festgestellt haben, haben seit Mai 2007 nichts mehr mit der Buchpreisbindung zu tun, weil der Bundesrat diese ja aufgehoben hat.