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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, Sie werden ja dann Gelegenheit haben, Ihren Standpunkt auch noch im Ständerat oder in der ständerätlichen Kommission genauer ausleuchten zu lassen; es ist auch richtig, dass das auf den Zweitrat verschoben wird. Es ist aber durchaus so, dass das Urteil bekannt und auch gelesen worden ist. Der freie Warenverkehr gilt, aber es gilt auch die kulturpolitische Ausnahme für Bücher. Diese Ausnahme ist grundsätzlich bestätigt worden, die Details interessieren hier jetzt nicht. Sie haben das Urteil - genauso wie ich - vor sich: die Paragrafen 34 und 35, eine klare Bestätigung der kulturpolitischen Ausnahme. Haben Sie davon Kenntnis genommen?