Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit dem Antrag Triponez möchte ich doch noch kurz auf die Entwicklung dieser Vorlage eingehen.
Diese Vorlage beruht auf einer parlamentarischen Initiative Ihrer Kommission. Nach der ursprünglichen Kommissionsfassung, welche in der ständerätlichen Kommission vorgestellt wurde, wäre der heutige Zulassungsstopp, wie dies nun Herr Triponez will, auf die Spezialisten beschränkt verlängert worden. Die ständerätliche Kommission hat dieser Initiative im Grundsatz zugestimmt. In einem Brief vom 27. Januar 2009 an unsere Kommission hat sie aber festgehalten, dass die praktische Ausgestaltung dessen, wie Spezialärzte und Grundversorger abzugrenzen sind, im Gesetz klar zu regeln sei. Das haben wir in Artikel 55a Absatz 1 getan. Weiter hat die SGK des Ständerates den Umstand kritisiert, "dass eine Beschränkung für Spezialisten nur im ambulanten Bereich vorgesehen ist, nicht aber im spitalambulanten Bereich, welcher nach Einführung des Zulassungsstopps teilweise um 30 Prozent gewachsen sei. Eine Zulassungsbeschränkung der spezialärztlichen Tätigkeit in Spitalambulatorien wäre demnach zu prüfen." Weiter schreibt sie: "In der Kommission wurde schliesslich die Frage einer möglichen kantonalen Umsetzung in medizinisch unterversorgten Gebieten angesprochen."
Ihre Kommission ist mit den beiden Anträgen - den ambulanten Bereich der Spitäler einzubeziehen und den Kantonen die Möglichkeit zu geben, Bedingungen zu formulieren - der ständerätlichen Kommission gefolgt. Wie seriös der Ständerat diese Vorlage beraten hat, wissen wir nicht. Wir sollten dem Ständerat aber doch noch einmal die Möglichkeit geben, über die Bücher zu gehen. Die Lösung, den ambulanten Bereich der Spitäler mit einzubeziehen, wurde von ihrer Kommission einstimmig beschlossen; es gab keine Opposition dagegen. Ich staune daher schon, wenn die Lösung nun als Scheinlösung abqualifiziert wird.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, Ihrer einstimmigen Kommission zuzustimmen und den ambulanten Bereich der Spitäler in unserer Vorlage zu belassen.
Der Ständerat hat weiter verlangt, dass wir die Kantone unterstützen, damit sie Ärzte in medizinisch unterversorgten Gebiete steuern können. Wir haben deshalb vorgesehen, dass die Kantone Bedingungen formulieren können. Damit meinen wir z. B. Folgendes: Wenn ein Gynäkologe, der vor allem Grundversorgeraufgaben erledigt, für ein abgelegenes Gebiet, ein Randgebiet, eine Bewilligung bekommt, soll der Kanton diesen Gynäkologen verpflichten können, in dieser Region tätig zu sein; diese Bewilligung gilt dann nicht für ein Stadtgebiet. Insofern liegt also auch diese Massnahme, diese gesetzliche Grundlage, ganz auf der Linie der ständerätlichen Forderung, und sie macht auch Sinn.
Die Kommission hat dieser Variante mit 15 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen zugestimmt. Ich möchte Sie bitten, bei beiden Absätzen der Kommission zu folgen.
Beim Antrag Cassis geht es um eine technische Änderung, eine Präzisierung, die wir in der Kommission nicht beraten haben, aber sie entspricht der Lösung, die wir für die Internisten getroffen haben. Daher denke ich, dass dieser Antrag Ihre Zustimmung verdient.