Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Schicksalsartikel, bei dem sich wirklich die Geister scheiden. Die Geister scheiden sich insofern, als es hier um eine Interessenabwägung geht. Es geht einerseits darum, ob wir Massnahmen ergreifen wollen, die der Alkoholprävention, namentlich bei den Jungen, zuwiderlaufen, und ob wir uns den EU-Vorgaben so stark beugen, dass wir hier unser Gesetz ändern und die Alkoholwerbung in unseren elektronischen Medien in einem grösseren Masse zulassen. Eine Minderheit unserer Fraktion, Herr Müller, ist der Auffassung, dass diese Möglichkeit gegeben werden solle, dass wir die sogenannte Kröte schlucken und einfach darauf hoffen sollten, dass die Präventionsarbeit in Bereich der Suchtproblematik Alkohol nicht zu viel Schaden nehme.
Eine Mehrheit unserer Fraktion ist andererseits allerdings der Auffassung, dass die Volksgesundheit wichtiger sei als das Geld oder der Verdienst einiger Fernsehanstalten oder einiger Werber. Der Schutz der Jungen, insbesondere der noch nicht Volljährigen, denen man mit dieser Werbung natürlich wunderbare Bilder suggeriert, sei wichtiger als die Befriedigung entsprechender Wünsche der EU.
Nun zeigt aber Frau Fehr eine Lösung auf, die uns einerseits den Zutritt zum Medienabkommen möglich macht, andererseits aber auch unser Verbot von Alkoholwerbung in den elektronischen Medien nicht allzu stark verändert und aufweicht. Diesen möglichen Weg sollten wir in unserem Rat begehen. Es wäre dann auch ein Hinweis an den Ständerat, der ja ein konkretes und klares Verbot von Werbung für Alkoholika im Fernsehen will, dass er einen Weg begehen könnte, bei dem einerseits dem Abkommen keine unüberwindbaren Hindernisse in den Weg gelegt würden, andererseits aber auch die Möglichkeit beibehalten würde, dass wir in unseren elektronischen Medien nicht noch zusätzliche Alkoholwerbung tolerieren müssen.
Es stimmt natürlich: Mit staatlichen Einschränkungen und Regulierungen allein lernen Kinder und Jugendliche noch lange keinen massvollen Umgang mit Alkohol. Aber mit Erziehungsarbeit allein tun sie es genauso wenig. Wir können auch nicht darauf vertrauen, dass die Schule dieses Manko beseitigen kann. Es braucht beides; Eltern und Lehrkräfte müssen die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen kritisch, wach und liebevoll begleiten. Das ist, was Herr Binder gemeint hat, als er gesagt hat, in erster Linie müsse das Elternhaus Präventionsarbeit betreiben. Ich bin da absolut gleicher Meinung.
Aber die Rahmenbedingungen für das Elternhaus müssen eben gut gesetzt werden, und das macht die Politik. Wenn die Politik zulässt, dass die Fernsehwerbung - und das ist die prägendste Werbung, die Sie haben können - mitten ins Wohnzimmer platzt und unsere Jungen mit glitzernden Verlockungen zu verführen und zu ködern versucht, werden die Anstrengungen des Elternhauses wirklich sehr, sehr mühsam und sind unter Umständen eben nicht mehr so erfolgreich, wie es Herr Binder gerne hätte.
Die geltenden Verbote für Bier- und Weinwerbung sind vor zwei Jahren ein erstes Mal aufgeweicht worden: Den Lokalsendern ist die Alkoholwerbung erlaubt worden. Jetzt soll also das Verbot auch für die SRG fallen. Die SRG ist ein prägendes Medium in unserem Land, egal, welche Sender unsere Kinder auch sonst noch schauen.
Ich komme zum Schluss und sage Ihnen Folgendes: Alle diejenigen, die sich mit Erziehung und mit dem Elternhaus auseinandersetzen, bitten Sie inständig, hier der Minderheit Fehr Jacqueline zu folgen. Es sind dies Pro Juventute Schweiz, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, der Dachverband Schweizerischer Lehrerinnen und Lehrer, Schule und Elternhaus Schweiz, Offene Jugendarbeit, Elternorganisationen und, und, und; es geht bis hin zum Schweizerischen Städteverband, bis hin zu den Organisationen der Polizeien. Was wollen Sie eigentlich noch mehr? Hören Sie auf diese Leute, die einerseits mit der Erziehungs- und andererseits mit der Präventionsarbeit Erfahrung haben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie sich der Minderheit anschliessen.