Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-28
Wortprotokoll
Eine Minderheit beantragt Ihnen, die parlamentarische Initiative Rutschmann zu unterstützen. Es ist tatsächlich so, dass wir in vielen Fällen eine schleppende Abwicklung haben; Hans Rutschmann hat dies vorher ausgeführt. Ich kenne konkret einen Fall am Bezirksgericht Uster, bei dem es um das Bauhandwerkerpfandrecht geht und bei dem man im Dezember das zehnjährige Jubiläum feiern kann. Es ist eigentlich unglaublich, dass man vor einem Bezirksgericht zehn Jahre lang um ein Bauhandwerkerpfandrecht streiten kann, mit Gutachten, Gegengutachten und erneuten Gutachten. Das Gericht ist offensichtlich nicht daran interessiert, einen Entscheid zu fällen. Man darf allerdings anfügen, dass es manchmal auch die Anwälte sind, die nicht unbedingt ein Interesse haben, Fälle relativ zügig zu erledigen: Je länger die Frist, desto höher die Honorarrechnung, die man stellen kann.
Im Steuerrecht ist es besonders stossend: Sie alle wissen, dass Sie an Fristen gebunden sind, wenn es darum geht, die Steuererklärung einzureichen. Wenn Sie eine Frist versäumt haben, wird Ihnen eine Nachfrist gesetzt. Das Steueramt selber aber ist in Rekursfällen oder bei Beschwerden nicht an Fristen gebunden. Das kann dazu führen, dass Sie von Nachsteuerforderungen von mehreren Tausend Franken betroffen sind, ohne dass Sie wissen, ob Sie diese zu bezahlen haben oder nicht, da sich das Steueramt drei, vier, fünf Jahre Zeit lässt, ehe es dem Steuerpflichtigen endlich seinen Entscheid bekanntgibt. Das ist stossend: Der Bürger muss Fristen einhalten, der Staat gegenüber dem Bürger aber nicht.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Rutschmann Folge zu geben, da dringender Handlungsbedarf gegeben ist.