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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-28

Wortprotokoll

Das Verfahren des Bundesamtes für Migration ist ja nicht ein gerichtliches Verfahren. Damit würden Sie einen heute nicht anerkannten Weg gehen, um eine Verjährung zu unterbrechen. Wenn Sie wirklich etwas erreichen wollen, müssen Sie die Verjährungsfrist auf acht Jahre erhöhen. Dann haben Sie die Möglichkeit - es handelt sich zudem um ein Administrativverfahren beim Bundesamt für Migration -, das durchzuführen und in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren eben diese Nichtigerklärung auszusprechen.

Ich denke, dass es der rechtlich richtige Weg ist, wenn Sie die fünfjährige Verjährungsfrist auf acht Jahre verlängern.

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