Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2009-05-28
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-28
Wortprotokoll
Vielleicht zuerst ein kurzer Blick auf die Ausgangslage: Gemäss Urheberrechtsgesetz ist das Fotokopieren aus Büchern, Zeitungen, Zeitschriften usw. ohne Erlaubnis der Berechtigten zum Beispiel für die interne Information oder Dokumentation in Betrieben erlaubt. Die Urheber oder die Verlage erhalten dafür eine angemessene Vergütung, welche dann über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften, zum Beispiel Pro Litteris, geltend gemacht wird. Die meisten Betriebe zahlen eine Pauschalvergütung, welche von den massgebenden Nutzerverbänden ausgehandelt und von der Eidgenössischen Schiedskommission genehmigt wird. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach der Branche und nach der Anzahl der in dieser Firma angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Diese Angaben muss die Verwertungsgesellschaft selbst beschaffen. Das ist sehr aufwendig, weil viele vergütungspflichtige Betriebe die Auskunft verweigern - nicht aus bösem Willen, sondern oft, weil damit ein lästiger zusätzlicher administrativer Aufwand verbunden ist. Dann muss die Verwertungsgesellschaft die Bewertungskriterien schätzen. Dies wiederum führt dazu, dass viele der jährlich etwa 70 000 versandten Rechnungen aus der Sicht der Betriebe nicht korrekt sind und nicht bezahlt werden. Die Verwertungsgesellschaft muss dann die säumigen Firmen einklagen; das kostet für alle Beteiligten recht viel und ist mit Aufwand verbunden.
Das will die Motion Stadler jetzt ändern. Sie will die gesetzlichen Ansprüche der Urheber bei der Nutzung geschützter Werke effizienter regeln. Sie will verhindern, dass die Verwertungsgesellschaften einen solchen Aufwand betreiben müssen, wie ich ihn jetzt geschildert habe, um zu ihrem Geld zu kommen, und gleichzeitig will sie die Aufwendungen der Betriebe reduzieren. Sie will gewissermassen eine Win-win-Situation schaffen. Dies soll dadurch geschehen, dass Daten, welche für andere Vorhaben bereits vorhanden sind, auch für diese Verwertungszwecke verwendet werden. Die Billag AG hat zum Beispiel für den Einzug von Radio- und Fernsehgeldern ähnliche Kompetenzen. Es geht also nicht um das Sammeln von neuem Datenmaterial, sondern um die weitere Verwendung des bestehenden Materials, um die Zahlen, die ein Betrieb für die Abrechnung der AHV-Beiträge bereits liefern muss. Es geht auch nicht um Namen oder Einkommens- oder andere heikle Daten, sondern lediglich um die Branche und die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Vorlage war im Ständerat und im Bundesrat nicht umstritten und wurde von beiden unterstützt. Die klare Mehrheit der Kommission stimmt dieser administrativen Erleichterung für Verwertungsgesellschaften und KMU ebenfalls zu, um ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis in diesem Bereich zu erreichen, wo es in der Regel um Beiträge in der Grössenordnung von 30 bis 50 Franken geht. Eine Minderheit ist allerdings der Meinung, dass es sich hier um eine Zwangsgebühr für KMU handelt, und lehnt den Vorstoss deshalb ab. Dazu ist zu sagen, dass es bei diesem Vorstoss nicht um die Frage geht, die die Minderheit stellt: Gebühren, ja oder nein? Vielmehr geht es nur um die Art der Gebührenerhebung. Die Grundsatzfrage ist in anderen Gesetzen entschieden worden.
Stimmen Sie also der Kommission zu, welche mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung den Vorstoss angenommen hat.