Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-28
Wortprotokoll
Es ist unbestreitbar: Der Einfluss der Krankenkassen im Bundeshaus ist ein heissdiskutiertes Thema. Der Unmut der Bevölkerung über den massiven Einfluss der Kassenlobby auf die Gesundheitspolitik durchdringt selbst die dicksten Bundeshausmauern.
Die parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline trifft den Nagel auf den Kopf. Sie ist aber zugleich mehr als eine Antwort auf das Problem des enormen Einflusses von Santésuisse und der Krankenkassen auf die Gesundheitspolitik, nein, sie stellt ganz einfach die Frage nach dem Funktionieren des Staates. Es geht auch nicht um einzelne Personen, sondern darum, dass überall dort, wo der Staat hoheitliches Handeln ausgelagert hat, die gleichen Spielregeln gelten sollen, wie sie auch für den ersten Kreis der Verwaltung gelten. Ein Kommissionsmitglied anderer Parteifarbe, als ich sie habe, umschreibt es wie folgt: Es gehe darum, jene Organisationen der Unvereinbarkeitsregel zu unterstellen, die ausschliesslich oder zum grössten Teil durch bundesrechtliche Regulierungen konditioniert seien. Genau diese Konditionierung trifft auf die Krankenkassen zu.
Dabei geht es bei der obligatorischen Krankenversicherung um einen Milliardenmarkt, der massgeblich vom Staat reguliert und mit Pflichtabgaben der Bürgerinnen und Bürger finanziert ist. Laut einem Entscheid des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2003 nimmt die soziale Krankenversicherung eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr, die durch Vorschriften bis in die Details geregelt ist. Rechtsprofessoren wie Rhinow und Kägi sprechen deshalb von einer ausgelagerten Verwaltungstätigkeit unter der Aufsicht des Staates, bei welcher der Gesetzgeber, das Parlament, und mit ihm zurzeit eben auch die Kassenvertreter im Parlament die Handlungsweise bestimmen: die Geschäftstätigkeit, die Organisation, die Reservebildung und die strategische, leistungsmässige und finanzielle Ausrichtung. Bedenken Sie: Geht es um den Vertragszwang, den Zulassungsstopp oder die Bedingungen zur Aufnahme der Leistungen und der Versicherten, geht es um die Spitalfinanzierung usw., überall bestimmt der Gesetzgeber, und mit ihm bestimmen eben zurzeit auch die Kassenvertreter. Dabei geht es immer auch um finanzielle Vor- und Nachteile der Kassen, um ihren finanziellen Spielraum, indirekt sogar um jenen in der Gewinnzone der Kassen im Zusatzversicherungsbereich.
Ist es wirklich richtig, wenn Kassenvertreter als Gesetzgeber in eigener Sache fungieren, und zwar an vorderster Front, in den vorberatenden Kommissionen, und dies in einer Massierung, die selbst auf bürgerlicher Seite Kritik auslöst? Für die SP-Fraktion geht so etwas einfach nicht, und auch die Gewaltentrennung erlaubt das nicht. Sie erlaubt nicht, dass eine Institution, die eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und durch Pflichtabgaben finanziert wird, letztlich das Gesetz, den Auftrag und gar noch die Mittel und Regeln für ihre Beaufsichtigung selber bestimmt. Diese Situation ist unvereinbar mit den Regeln, die wir uns als Parlament gegeben haben, unvereinbar mit den Unvereinbarkeitsregeln.
Es geht nicht, dass man Vollzugsaufgaben des Bundes wahrnimmt und sich gleichzeitig in der Kommission und im Parlament die eigenen Rahmenbedingungen zimmert. Es gibt zudem auch kein plausibles Argument, weshalb den Krankenkassen und Santésuisse erlaubt sein soll, was für die ETH-Leitung oder für das Nationalpark-Präsidium verboten ist oder was, noch krasser, z. B. der Suva verboten ist, die nicht vom Bund finanziert und beherrscht ist. Entweder muss man die Krankenversicherung auch unter die Unvereinbarkeitsregel stellen oder die Suva und weitere Organisationen daraus entlassen.
Ich fasse zusammen: Es gibt nur eine einzige Gruppe von Organisationen der mittelbaren Verwaltung, die kumulativ mit hoheitlichen Aufgaben betraut, zudem mit Verfügungsbefugnissen versehen sind und bei denen ein Kontrahierungszwang seitens der Einwohnerinnen und Einwohner vorliegt: Es ist die Gruppe der Krankenkassen. Alle anderen entsprechenden Organisationen werden der unmittelbaren Verwaltung zugezählt, und deren Vertreter sind der Unvereinbarkeitsregel des Parlamentes unterstellt.
Ich bitte Sie, stellen Sie sich dieser Diskussion, geben Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge, insbesondere nachdem die parlamentarische Initiative Fetz im Ständerat abgelehnt worden ist.