Lexipedia

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-28

Wortprotokoll

Das Problem, das hier Kollege Heer aufwirft, ist meines Erachtens und aus der Sicht der Minderheit sicher prüfenswert. Vorwegnehmen möchte auch ich, dass damit in keiner Art und Weise der Bevölkerungsschutz, der Zivilschutz, infrage gestellt werden soll. Aber aus unserer Sicht soll er zweckmässig und effizient ausgeübt werden. Es sollen weder die Grundausbildung noch den Aufgaben dienende Wiederholungskurse infrage gestellt werden. Aber die Dienstleistung, die aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Frist regelmässig erbracht werden muss, ist mit dieser parlamentarischen Initiative infrage gestellt. Unserer Meinung nach passiert das hier zu Recht.

Es lässt sich feststellen, dass aufgrund dieser Bestimmung sehr fragwürdige Arbeiten erledigt werden. Man kann sagen, die Städte und die Gemeinden seien da etwas wenig kreativ. Aber leider ist es so: Mangels Herausforderungen in Notlagen im Sinne des Zweckartikels - es ist von "Notlagen bewältigen", von "Schadenereignisse begrenzen" oder von "Katastrophenhilfe leisten" die Rede, das sind die Kernaufgaben des Zivilschutzes - werden die Aufgebotenen eigentlich missbraucht. Herr Heer hat vorhin einige Beispiele aufgezeigt, man könnte weitere dazufügen. Aber das bringt wahrscheinlich nichts, ich verzichte darauf, teilweise kennen Sie diese Übungen. Es schadet letztlich dem Image des Zivilschutzes. Denn die Aufgabe, die er wahrzunehmen hat, ist ernst zu nehmen, der Zivilschutz ist der Bevölkerung näherzubringen und glaubwürdig zu machen. Aber auf missbräuchliche Aufgebote, und so möchte ich sie bezeichnen, ist zu verzichten. Damit wird auch den Dienstleistenden selbst und den Arbeitgebern - Herr Heer hat das auch gesagt - das Verständnis für den Zivilschutz zweifellos nicht nähergebracht, und das erachten wir als falsch. [PAGE 939]

Wir sind überzeugt, dass der Zivilschutz Sicherheitsaufgaben wahrnehmen kann, aber es muss auch mit Wiederholungskursen eine Motivation dafür verbunden werden können, und diese fehlt in vielen Fällen. Es geht also darum, mit dieser parlamentarischen Initiative für die Kantone und die Gemeinden Spielraum zu schaffen, Aufgebote zu Kursen dann zu erlassen, wenn es sinnvolle Aufgaben im Sinne des Zweckartikels gibt, wenn eben solche Aufgaben anstehen. Ausgenommen sind Kaderangehörige, das sagt die Initiative klar und deutlich. Dort besteht heute auch noch ein gewisser Mangel, ein Koordinationsbedarf mit Feuerwehr und anderen Sicherheitsorganen in den Gemeinden und den Kantonen, und diese Führungskoordination muss auch jährlich geübt werden, damit sie sicher wahrgenommen werden kann; das ist nicht infrage gestellt. Aber der regelmässigen Dienstleistung, der Verpflichtung der Zivilschutzpflichtigen zu diesen jährlichen Dienstleistungen würde eine Überprüfung sicher nicht schaden.

So gesehen möchte ich Sie im Namen der Minderheit bitten, dieser Initiative Folge zu geben.

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2009-05-28 | Lexipedia | Lexipedia