Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Bereits zweimal - am 2. Juni 2008 und am 9. Dezember 2008 - haben Sie die obligatorischen Ausland-WK abgelehnt. Der Hauptgrund war beide Male derselbe. Im Juni 2001 gab es nur deshalb eine - übrigens äusserst knappe - Mehrheit für bewaffnete Auslandeinsätze und Ausbildungseinsätze, weil deren Freiwilligkeit hoch und heilig versprochen worden war. Sie finden die entsprechenden Versprechen in der Botschaft vom Oktober 1999, im Amtlichen Bulletin, im Abstimmungsbüchlein, in Medienberichten über Podiumsdiskussionen, in Interviews usw.
Die hie und da gemachte Aussage, das Freiwilligkeitsversprechen habe damals nur die Einsätze und nicht die Ausbildung betroffen, ist doppelt falsch. Erstens gab es damals nur eine Debatte über die beiden Vorlagen. Es wurde nie eingeräumt, dass die Freiwilligkeit für Ausland-WK nicht gelte. Zweitens ist in der damaligen Botschaft des Bundesrates unter dem Titel "Ausbildungszusammenarbeit" Folgendes zu lesen - vordergründig ging es um die Gerichtsbarkeit -: "Das bedeutet, dass schweizerische Militärpersonen wie bei anderen Auslandaufenthalten nicht mehr der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterstehen würden." Jetzt kommt [PAGE 968] der entscheidende Satz: "Da die Entsendung ins Ausland aber auf freiwilliger Basis beruht, kann dieser Umstand in Kauf genommen werden."
Die beabsichtigten Übungen im Ausland widersprechen weiter Aussagen hoher Schweizer Militärs wie der Aussage: "Die Zeit der Panzerschlachten ist vorbei." Die diesbezüglichen Übungsszenarien sind anachronistisch. Kommt hinzu, dass Ausbildungs- wie Ernsteinsätze im Ausland, übrigens auch die der Luftwaffe, in aller Regel im Rahmen der Nato stattfinden.
Bleiben Sie dem bisherigen Freiwilligkeitsversprechen treu, folgen Sie der Mehrheit der Kommission!