Lexipedia

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative "Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich". In diesem Sinne stimmt die Fraktion auch den vom Ständerat [PAGE 977] eingebrachten Ergänzungen zu. Die Fraktion befürwortet die Bemühungen im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz in allen Bereichen und insbesondere auch jene zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich.

Verschiedene Kantone sind im Bereich der Energieeffizienz bereits aktiv und haben entsprechende Förderprogramme entwickelt. Eine mittelfristige Senkung des CO2-Ausstosses gemäss der beschlossenen Zielsetzung ruft nach Massnahmen, welche landesweit greifen und umgesetzt werden müssen. Mit der parlamentarischen Initiative "Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich" respektive mit der vorgesehenen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe können entsprechende Förderprogramme und Fördermittel im Rahmen von 200 Millionen Franken bereitgestellt werden.

Der Ständerat hat die von unserem Rat bereits beschlossene Zweiteilung des Abgabebetrages - mit einem Anteil zugunsten der Sanierung von bestehenden Wohn- und Dienstleistungsgebäuden und mit einem kleineren Anteil zur Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich - grundsätzlich übernommen. Gleichzeitig mit der Ausweitung des Förderziels auf die Gebäudetechnik und auf die Effizienzsteigerung im Bereich der Abwärmenutzung sieht der Beschluss des Ständerates eine Erhöhung der dafür vorgesehenen Mittel auf maximal einen Drittel des gesamten Abgabeertrages vor, das heisst auf höchstens 70 Millionen Franken.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion begrüsst diese Ergänzung, denn im Bereich der Gebäudetechnik und Abwärmenutzung liegt insbesondere bei der Kategorie der Dienstleistungsgebäude ein sehr grosses Energiesparpotenzial vor. Die Sanierung solcher technischer Einrichtungen ist sehr kostenintensiv, dies nicht zuletzt darum, weil eine Sanierung in den meisten Fällen nur durch einen Ersatz der gesamten Anlage möglich ist. Gemäss Artikel 15bis Absatz 2 wird eine konkrete Kostenbeteiligung der Kantone verlangt.

Die Verpflichtung zur fünfzigprozentigen Beteiligung an den Förderbeiträgen zugunsten der erneuerbaren Energien, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung weist den Kantonen eine klare Verantwortung bei der Finanzierung zu, welche sie gemäss Gesetz als zuständige Instanz im Gebäudebereich wahrzunehmen haben. Durch die ergänzende Finanzierung kann der gesamte Förderbeitrag bei einer vollen Ausschöpfung durch die Kantone um 70 Millionen Franken auf gesamthaft 270 Millionen Franken erhöht werden. Dies bedingt natürlich seitens der Kantone eine aktive Energiepolitik. Diese kommt nicht den Kantonen zugute, sondern schlussendlich den Gebäudeeigentümern.

Aus diesem Grunde lehnt die CVP/EVP/glp-Fraktion die beiden Minderheitsanträge klar ab. Erstens hat unser Rat bereits am 19. März 2009 den gleichlautenden Antrag der Minderheit Rutschmann zu Artikel 10 Absatz 1quater abgelehnt, weil die darin vorgesehene Mitfinanzierung für viele Kantone nicht umsetzbar ist. Zweitens erachtet unsere Fraktion den neuen Artikel 15bis gemäss Fassung des Ständerates als präziser und in der Umsetzung konkreter. Die vorgesehene einheitliche Programmvereinbarung mit allen Kantonen gewährleistet eine harmonisierte Umsetzung und ermöglicht dem Bund die entsprechende Einflussnahme auch bei der Festlegung der Programmkriterien. Mit den in den beiden Minderheitsanträgen enthaltenen Bestimmungen können diese wichtigen Voraussetzungen nicht geschaffen werden.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.