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Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-08

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin Metzler hat ihre Aufgabe bei diesem Vorstoss ausgezeichnet erfüllt. Sie hat durchblicken lassen, dass ihn der Bundesrat in der Form des Postulates gerne entgegennehmen würde, es aber nicht offen sagen will.

Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen, und zwar aus der einfachen Überlegung heraus, dass wir - wie es auch Frau Bundesrätin Metzler gesagt hat - damit ein politisches Zeichen setzen. Wir haben in diesem Rat schon verschiedentlich über dieses Thema diskutiert, haben uns über wirklich völlig misslungene Berichterstattungen aufgeregt, welche Persönlichkeitsrechte zutiefst verletzt haben. Aber dann hat man es wieder schleifen lassen, ist zu keinen konkreten Schritten gekommen.

Nach den Vorfällen im letzten Herbst müssen wir doch einmal aus unserer Perspektive - das hat nichts mit Mimosenhaftigkeit zu tun, das möchte ich hier ganz klar festhalten - ein Zeichen setzen, dass es im Bereich der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz auf der einen Seite und dem öffentlichen Interesse an Informationen auf der anderen Seite Grenzen gibt. Wenn wir heute überhaupt nichts überweisen, dann setzen wir dieses Zeichen wiederum nicht, und dann wird es wahrscheinlich noch schlimmer werden, als es bisher gewesen ist.

Wir müssen auch ein ganz klares Zeichen setzen, dass wir bereit sind, den privatrechtlichen Schutz zu verstärken, wenn dies notwendig sein sollte, falls inskünftig durch Medienschaffende die Abwägung zwischen den persönlichen Interessen und dem Interesse an der Publikation nicht sorgfältiger vorgenommen wird. Ich persönlich bin dazu bereit, auch wenn ich diesen Vorstoss mit einem Vorbehalt unterschrieben habe, nämlich im Hinblick darauf, dass ich rechtlich gesehen gewisse Fragezeichen zu den hier vorgeschlagenen Massnahmen gesetzt habe.

In diesem Zusammenhang hätten wir dann auch die Rechtsstellung des Betroffenen zusätzlich zu schützen. Denn machen wir uns keine Illusionen: Wenn jemand einen Prozess gegen ein grosses Medienunternehmen anzustrengen hat, dann ist er in keiner einfachen Position. Auch das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Es ist nicht so einfach für einen in seinen Persönlichkeitsrechten Verletzten, in einem privatrechtlichen Prozess seine Interessen durchzusetzen. Das ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, dessen müssen wir uns bewusst sein.

Es gäbe hier noch weitere Ausführungen zu machen. Ich will darauf verzichten, aber ich bitte Sie - nachdem wir im letzten Herbst nun wirklich Vorfälle erlebt haben, die für uns inakzeptabel sind -, mit diesem Postulat zu zeigen, dass wir bereit sind, einen Schritt weiter zu gehen und konkret zu werden, wenn nicht Selbstbeschränkung auferlegt wird. Wenn der Bundesrat dannzumal nicht bereit wäre, allenfalls eine Vorlage zu unterbreiten, müssten wir es auf dem Weg der Parlamentarischen Initiative versuchen.