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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-08

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Wobmann, meine Antwort ging auf Ihre Frage ein; ich habe Ihre Frage beantwortet, die dahingehend lautete, ob es richtig sei, dass Auswanderern, so sage ich jetzt einmal, aus Deutschland etwas bezahlt werde, wenn sie sich in die Schweiz absetzen, um hier eine Arbeit zu suchen. Ich habe Ihnen dann gesagt, dass das nicht so ist, sondern dass für deutsche Arbeitsuchende - in Deutschland oder irgendwo anders - grundsätzlich bestimmte Zahlungen getätigt werden, aber nicht mit der Absicht, sie dann in der Schweiz zu platzieren, sondern mit der Absicht, Ihnen zu helfen, eine Arbeit zu finden. Insofern kann man nicht sagen, dass das gesteuert ist, aber es ist tatsächlich, wie Sie sagen, offen: Für die deutschen Behörden spielt es dann keine Rolle, wo der Arbeitsuchende eine Arbeit findet.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Arbeitslosenzahl: Zuwanderer aus Deutschland können nur hierbleiben, wenn sie hier eine Arbeit bekommen; sonst können sie nicht in der Schweiz bleiben. Insofern ist diese Gruppe für die Frage der heutigen Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht ausschlaggebend.