Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-08
Wortprotokoll
Alle Privaten, auch die Angestellten von privaten Sicherheitsfirmen, die auf öffentlichem Grund eine Waffe tragen, müssen dazu eine Bewilligung haben. Das muss an sich umgesetzt werden, weil es eine Vorschrift ist - ob sie sich nun daran halten oder [PAGE 1092] nicht. Das gilt nur für Militärpersonen und Polizeiangehörige nicht.