Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-09
Wortprotokoll
Hier habe ich eher Verständnis für den Antrag Borer, denn an sich ist das eine ganz normale Bestimmung im Bereich des Tierschutzes. Wenn irgendwo Unregelmässigkeiten vorkommen, bei einer Zuchtstätte etwa, ist es völlig klar, dass der Staat einschreiten muss. Das ist, glaube ich, auch in Übereinstimmung mit der Kommission. Aber das ist eigentlich eine typische Bestimmung, die in die Tierschutzverordnung gehören würde und nicht hier in dieses Gesetz. Von der Ansiedlung dieser Bestimmung her [PAGE 1136] haben wir hier grundsätzlich und rein juristisch auch Bedenken. Grundsätzlich schadet sie aber auch nicht. Richtig ist, dass der Staat selbstverständlich verpflichtet ist, bei Unregelmässigkeiten einzuschreiten, sei das bei einer Zuchtstätte, sei das bei einem privaten Haushalt. Das ist die Aufgabe der mit dem Vollzug beauftragten Behörden.