Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-06-09
Wortprotokoll
Namens der Mehrheit der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten und sie gutzuheissen. Wir werden im Übrigen bei den einzelnen Artikeln jeweils der Kommissionsmehrheit folgen, und ich werde dazu nicht mehr im Einzelnen das Wort ergreifen.
Es stimmt, wir können jetzt diskutieren, ob wir wirklich eine Verfassungsbestimmung und ein Gesetz zur Lösung dieser Problematik brauchen oder ob wir es bei den verschiedenen, nichtflächendeckenden kantonalen Regelungen belassen sollten. Aber ich möchte hier den Ursprung dieser ganzen Gesetzgebungsarbeit in Erinnerung rufen: den Tod eines Kindes und weitere erschreckende Vorfälle mit aggressiven Hunden. Leider haben wir in der Schweiz, das ist nicht zu verneinen, Probleme mit gefährlichen Hunden, und unser Rat hat deshalb klar beschlossen, dass Handlungsbedarf besteht. Wir haben dafür zu sorgen, dass solche Fälle nicht einfach so wieder passieren können. [PAGE 1129]
Es hat lange gedauert, bis jetzt endlich eine Lösung vorliegt. Verschiedene Gutachten kamen nämlich zum Schluss, dass wir einen Verfassungsartikel brauchen, um über die Grundlage für ein eigenständiges Hundegesetz zu verfügen. Also haben wir diesen Weg zu beschreiten, wenn wir entsprechende Regelungen wollen. Daraus ergibt sich auch der Zeitbedarf zur Erarbeitung. Und deshalb wurden natürlich auch viele Kantone bereits aktiv.
In den letzten Tagen sind nun plötzlich verschiedene Stellungnahmen aufgetaucht, die zwar betonen, sie würden das Gesetz inhaltlich durchaus begrüssen, dann aber doch fundamentale Vorbehalte geltend machen, weil viele Kantone bereits Regelungen hätten und mit dem Vorschlag unserer Kommission keine Vereinheitlichung erreicht werde. Diese Stellungnahmen überzeugen nicht. Diese Organisationen wurden in unserer Kommission zum Teil mehrfach angehört. Viele ihrer Anliegen wurden in die Vorlage aufgenommen. Jetzt einfach im Nachhinein Fundamentalopposition dagegen zu machen, das ist mehr als merkwürdig.
Auch die Vernehmlassung hat nämlich klar gezeigt, dass eine Bundesregelung in diesem Bereich gewünscht wird. Fast alle Kantone - auch die, die eine eigene Regelung in Kraft gesetzt haben - und fast alle Parteien haben im Grundsatz zugestimmt. Es macht eben trotz allem Sinn, wenn eine Grundlage auf Bundesebene vorhanden ist, auf die man sich abstützen kann. Wichtig ist es uns in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass wir, gestützt auf den Verfassungsartikel, ein schlankes, griffiges und pragmatisches Rahmengesetz erlassen, das sich auf das Nötige und das Wesentliche beschränkt. Die Kantone sollen - aufgrund der herrschenden Situation - nach wie vor ergänzend die Möglichkeit haben, in ihrer kantonalen Gesetzgebung darüber hinauszugehen. Es stimmt, das bedeutet für den Moment noch unterschiedliche Regelungen. Nichtsdestotrotz ist wohl davon auszugehen, dass sich die Kantone mit der Zeit an der Bundeslösung orientieren werden. Sie sollen jetzt aber nicht zwingend und sofort Anpassungen vornehmen müssen.
Nun noch zu den verschiedenen Grundsätzen der Vorlage: Nach langem Hin und Her und der Diskussion verschiedenster Modelle schlägt unsere Kommission uns nun vor, in diesem Gesetz keine Rassenverbote vorzusehen. Die BDP-Fraktion hält dies für richtig, nicht zuletzt auch gestützt auf die Stellungnahmen der Tierärzte, der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und des Schweizer Tierschutzes. Persönlich bin ich sehr froh über diesen Verzicht auf eine Rassenliste, erachte ich es doch als schlicht und einfach unmöglich, diesbezüglich eine richtige und auch noch umsetzbare Lösung zu finden; dies umso mehr, als ohnehin in aller Regel nicht das Tier, sondern der Mensch dahinter das Problem ist. Das Gesetz setzt deshalb am richtigen Ort an. Keine Rassenverbote; dafür halten wir, wie es vorgeschlagen wird, die Leinenpflicht für alle Hunde an sensiblen Orten für wichtig und nötig.
Die Zielrichtung des Gesetzes, Besitzer und Züchter stärker in die Verantwortung zu nehmen, unterstützen wir klar. Dies kann und soll einerseits mit klaren Grundsätzen über die Prävention geschehen, andererseits brauchen wir auch die vorgeschlagenen Handlungsmöglichkeiten für Problemfälle. Auch diesbezüglich stimmt die BDP-Fraktion dem Konzept zu, wie es unsere Kommission vorschlägt, nämlich mit progressiven Massnahmen je nach Situation und Verhalten vorgehen zu können. In diesem Zusammenhang halten wir eine strenge Kontrolle mit der Registrierung von Zuchtstätten für besonders wichtig; dann aber auch die Schulung der Hundebesitzer, die ein zentraler Punkt ist und die heute nicht zuletzt die Ursache von vielen Problemen bildet. Unabdingbar ist schliesslich unseres Erachtens auch, dass Hundehalter in die Pflicht genommen werden können und Verantwortung zu tragen haben. Dafür braucht es in diesem Gesetz die entsprechenden Haftpflicht- und Versicherungsregelungen. Auch diesbezüglich unterstützen wir die Anträge unserer Kommission.
Insgesamt vertreten wir die Auffassung, dass es unserer Kommission gelungen ist, eine überzeugende Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die den wesentlichen Problemen Rechnung trägt und die wichtigen Bereiche im richtigen Mass regelt. Die Mehrheit der BDP-Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen.