Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Ich kann mir vorstellen, dass noch nicht alle Meinungen im Saal ganz definitiv gemacht sind. Ich habe Verständnis dafür, wenn noch Fragezeichen bestehen. Meines Erachtens haben übrigens gewisse Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, die im Vorfeld dieser Beratung publiziert und teils auch verteilt wurden, auch nicht wirklich zur Klärung beigetragen.
Ergänzend zu Frau Josiane Aubert möchte ich im Namen der SP zunächst betonen, welche klaren Fortschritte diese Vorlage bringt: Es ist eine nationale Mindestregelung; es ist eine massvolle, praktikable Lösung, die sich eben auch tatsächlich umsetzen lässt und den Schutz zwar leider nicht garantieren, aber zumindest vergrössern kann. Der Blick wird dabei nicht einfach nur auf den Hund gerichtet, sondern, wie es eben nochmals wiederholt wurde, auch und vor allem auf den Hundehalter und die Hundehalterin sowie auf die Rahmenbedingungen, die den Hund geprägt haben und prägen: die Aufzucht, die Erziehung, die Sozialisierung. So werden die Zuchtstätten zum Beispiel besser kontrollierbar, so werden die Bedingungen, unter welchen die Ausbildung zum Schutzhund erlaubt ist, klar definiert. Das sind eigentlich Punkte, die auch den Tierschutzorganisationen am Herzen liegen müssten.
Nun möchte ich noch auf drei meines Erachtens merkwürdige Kritikpunkte an dieser Vorlage eingehen und reagieren:
Natürlich kann man erstens den Vorwurf machen, auf Bundesebene sei mit einer nationalen Regelung viel zu lange zugewartet worden. Ja, dieser Meinung ist auch die Kommission. Tatsache ist aber, dass Zusatzschlaufen nötig wurden und das Parlament aufgrund des Zögerns seitens des Bundesrates schlussendlich eben selber aktiv werden musste; das haben wir nun gemacht.
Zweitens kann man natürlich eine ganz andere Perspektive einnehmen und sagen: Pah, ein Hundegesetz; hat das Parlament in diesen schwierigen Zeiten nichts Wichtigeres zu tun? Ich bitte Sie aber um Vorsicht beim Versuch, dieses wichtige Anliegen einfach so ins Lächerliche zu ziehen. [PAGE 1131] Tatsache ist, dass es tragische Vorfälle gibt, die den Handlungsbedarf aufzeigen; dass die Öffentlichkeit nach Regelungen verlangt, welche die Menschen, insbesondere die Kinder, vor Verletzungen durch Hunde schützen. Und eine nationale Lösung wird einem kantonalen Flickenteppich vorgezogen.
Zu einem dritten Kritikpunkt: Natürlich kann man reklamieren, dieses Gesetz werde durch Artikel 13 unterwandert, der weiter gehende Regelungen durch die Kantone zulässt. Ja, ich hätte selber auch gerne eine einheitliche Lösung. Bloss, die Kantonsbestimmungen sind demokratisch, teils direktdemokratisch legitimiert. Weil eine nationale Regelung einem Bedürfnis auch der Kantone entspricht und weil der hier diskutierte Vorschlag austariert und praktikabel ist, gehe ich persönlich davon aus, dass sich diese Linie künftig durchzusetzen vermag. Auch ich gehe also von dieser Angleichung aus, die vorher von Frau Graf erwähnt worden ist. Dass realpolitisch nicht von heute auf morgen eine einheitliche Lösung möglich ist, das ist tatsächlich bedauerlich. In diesem Sinne ist der vorliegende Entwurf vielleicht nur die zweitbeste Lösung. Aber Nichteintreten auf diese Vorlage, das ist ganz bestimmt keine Alternative. Und diese Botschaft möchte ich auch und insbesondere gegenüber Leuten platzieren, die sich über übertriebene Regelungen und ausufernde Rassenlisten in den Kantonen ärgern. Daran ändern Sie ganz bestimmt nichts, indem Sie nun diese Vorlage hier bekämpfen - ganz im Gegenteil. Treten wir auf eine nationale Lösung gar nicht erst ein, wären weiter gehende und höchst unterschiedliche Regelungen in den Kantonen nicht einfach nur weiterhin möglich, sondern dieser kantonale Flickenteppich würde gar zementiert. Eine landesweite Klärung würde in weite Ferne rücken.
Subkommission und Kommission haben die Arbeit gemacht, welche ihnen auf parlamentarischem Wege zugetragen wurde. Die Arbeit wurde seriös gemacht und so weitgehend, wie Regelungen sinnvoll und in der Realität auch wirklich umsetzbar sind. Das Anliegen verdient es, ernst genommen zu werden. Dies ist meine persönliche Haltung, übrigens die Haltung einer Hundehalterin, Herr Pfister, und es ist auch die Haltung der SP-Fraktion.
Ich empfehle Ihnen also im Namen der SP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage, und ich danke Ihnen dafür.