Lexipedia

Teuscher Franziska · Nationalrat · 2009-06-09

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Der Mensch ist nicht alles, und Tiere sind keine frei verfügbaren Objekte. Aber wenn ich die Liste des Schweizer Tierschutzes anschaue, die eine Vielzahl von Tierquälereien samt den milden Gerichtsurteilen dokumentiert, bin ich mir nicht mehr so sicher, welchen Stellenwert die Gerichte dem Leben eines Tieres beimessen. Bei all diesen Dutzenden von Fällen kamen die Täter mit lächerlichen Strafen davon. Da geht einer ein halbes Jahr in die Ferien, ohne die Versorgung seines Hundes oder seiner Vögel sicherzustellen - das ist doch einfach grausam. In einem anderen Fall tötet ein Halter eine Ziege, indem er dem Tier eigenhändig das Genick bricht.

Ich glaube Ihnen, Herr Aebi, dass Sie einen sorgfältigen Umgang mit Ihren Tieren pflegen. Aber auf der Liste des Tierschutzes sind auch Fälle aufgeführt - man kann davon immer wieder in Medienberichten lesen -, wonach auf einem Bauernhof Hunderte von Tieren vernachlässigt wurden, abgemagert und krank und sich selber überlassen waren.

Die Bussen für derlei Schandtaten sind ein Hohn: Die durchschnittliche Bussenhöhe bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz betrug im Jahr 2006 sage und schreibe 458 Franken. Das Gesetz selber würde viel schärfere Strafen zulassen; der gesetzliche Rahmen wird leider häufig nicht ausgeschöpft. Bei vielen Kantonen hapert es im Vollzug.

Der Kanton Zürich, wo es einen Tierschutzanwalt gibt, hat 2007 gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen, der ein ähnliches Modell kennt, gemäss offiziellen Medienmitteilungen 274 Straffälle wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes von schweizweit gesamthaft 617 Fällen aufgeführt. Andere Kantone können keine oder nur ganz wenige Verfahren nachweisen. Da, sage ich, stimmt doch etwas nicht.

Das ist nur so, weil niemand die Parteienrechte der gequälten Tiere vertritt. Genau darum brauchen wir geeignete Anwälte, die im Stil einer Pflichtverteidigung diese Rolle übernehmen. Der Schweizer Tierschutz hat dazu eine Initiative eingereicht. Die Kantone sollen verpflichtet werden, dass die Interessen der geschädigten Tiere im Strafverfahren von Amtes wegen durch einen geeigneten Rechtsbeistand vertreten werden. Ich finde diese Idee intelligent und sinnvoll.

Daher bitte ich Sie alle, diese Initiative zu unterstützen.

Ich mache eine andere Bilanz als mein Vorredner. Ich finde nicht, dass wir damit den Staatsapparat aufblähen. Die durchschnittlichen Bruttoausgaben des Kantons Zürich für den Tierschutzanwalt sind sehr moderat; von 80 000 Franken ist hier die Rede. Es geht also um geringfügige Beiträge, und es geht um eine einfache Regelung. Aber es geht eben darum, dass wir in unserer Rechtsprechung auch vermehrt die Würde des Tieres beachten. Die Idee des Tierschutzanwaltes ist einleuchtend, Tiere können sich nicht selber verteidigen.

Ich bitte Sie daher, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, und hoffe, dass das die Mehrheit der Bevölkerung auch tun wird.