Lexipedia

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09

Wortprotokoll

Als Tierzüchter und als Halter von Kühen, Hunden, Katzen und einigen Zehntausend Bienen passt mir natürlich der Text gegen Tierquälerei: Was den besseren Rechtsschutz anbelangt - darüber müssen wir schon eingehend diskutieren. Die Tragweite eines Tierschutzanwaltes auf Bundesverfassungsebene ist mir viel zu gross, und - ich nehme es vorweg - darum lehne ich die Volksinitiative klar ab. Warum?

Die Institution einer Tieranwältin oder eines Tieranwaltes besteht - es wurde schon mehrmals gesagt - in unterschiedlicher Ausprägung in drei Kantonen. Mit der Spezialnorm des Kantons Bern kann ich gut leben. Gemäss unserer Norm verfügt die Dachorganisation der Berner Tierschutzorganisationen im Strafverfahren über die Rechte einer Privatklägerin. In dieser Eigenschaft kann sie somit Parteirechte ausüben, wenn Tierschutzbestimmungen verletzt werden.

Viel wichtiger ist aber - und das steht nirgends geschrieben - die Prävention, die Ausbildung auch für Halter von Heimtieren, welche die Öffentlichkeit kaum sieht. Wer weiss schon, wie man eine Ratte, eine Katze, eine Schlange, einen Hund oder einen Goldfisch tiergerecht hält? Hier wäre sicher noch ein ganz, ganz grosser Handlungsbedarf vorhanden, und ich wundere mich nicht, wenn im Stadtkanton Genf kaum Tierschutzvorschriften verletzt werden. Warum? Man sieht ja die Tiere in den Wohnungen gar nicht, da gibt es sehr viel Anonymität.

Ganz anders ist es bei den Nutztierhaltern. Hier brauchen wir eine abgeschlossene Ausbildung, wenn wir Direktzahlungen erhalten wollen, damit wir produktiv produzieren können. Wir sind oft mit Tieren aufgewachsen, mit den verschiedensten Tierarten, und wir haben doch eine gewisse Kompetenz, um nicht zu sagen eine ausgeprägte Kompetenz. Wir sehen, wenn ein Tier leidet, und wenn ein Tier leidet, ist es auch nicht wirtschaftlich.

Gerade bei unseren landwirtschaftlichen Kontrollsystemen haben wir akkreditierte Kontrollen, und zwar auf vier Schienen. Die erste Schiene ist die landwirtschaftliche Gesetzgebung: Direktzahlungen, RAUS-Programm, Tierwohl; wenn wir all das nicht einhalten, dann werden wir bestraft und nach den Artikeln 26 bis 28 des Tierschutzgesetzes auch angezeigt. Die zweite Schiene, auf der wir kontrolliert werden, ist die Hygienegesetzgebung. Hier haben wir den Kantonschemiker im Haus, der die Produktion am Ursprungsort kontrolliert; das ist auch richtig so; dazu gehört auch der Tierschutz. Die dritte Schiene ist die blaue Kontrolle; hier macht der Amtstierarzt im Primärsektor seine Kontrollen, und zwar auch unangemeldet. Er kontrolliert also nicht nur den Medikamenteneinsatz, sondern er kontrolliert auch das Tierwohl und den Zustand der Tiere.

Die vierte Schiene - sie ist eigentlich in der Landwirtschaft sehr ausgeprägt und wird immer ausgeprägter - ist die freiwillige Basis in speziellen Vermarktungssystemen, sprich in Labels, wo zum Teil eine spezielle Tierernährung vorliegt; in Labels, die zum Teil spezielle und sehr ausgeprägte tiergerechte Haltungsbedingungen vorschreiben.

Ich habe es bereits gesagt: Verstösse gegen das Tierschutzgesetz wie Tierquälerei gemäss den Artikeln 26 bis 28 des Tierschutzgesetzes werden von Rechts wegen geahndet.

Darum bitte ich Sie, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.