Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09
Wortprotokoll
Eine ganz ähnliche Debatte habe ich auch bei uns im Kantonsrat in St. Gallen bereits vor einiger Zeit erlebt. Es stellt sich die Frage, ob wir einen Tieranwalt brauchen oder einen solchen nicht brauchen. Für mich lautet die Antwort ganz klar: Wir brauchen keinen Tieranwalt! Unser Land hat weltweit das strengste Tierschutzgesetz. Ein Tieranwalt würde dazu führen, dass die Haltung von Tieren eben mit Anwälten begleitet würde, was wiederum auch dazu führen würde, dass diese ganzen Abläufe verkompliziert würden. Ich frage mich wirklich, ob es das braucht. Nein, das braucht es nicht!
Der Kanton St. Gallen, der immer wieder aufgeführt wird, hat natürlich einen Kompromiss beschlossen. Wir haben die jüngste Geschichte im Rheintal erlebt, wo Fische auf unnatürliche Art und Weise ins Jenseits befördert wurden. Hier hat der Kanton eingegriffen, auch ohne Anwalt, und dieses Problem gelöst. Ich bin ganz klar der Meinung, dass wir keinen Tieranwalt brauchen. Wir möchten hier eben nicht unnötig verkomplizierende Gesetze schaffen. Als Landwirt habe ich, muss ich sagen, das ureigenste Interesse, dass es unseren Tieren gutgeht, denn ich verlange ja etwas von meinen Tieren. Wenn ich das verlange, schaue ich auch, dass es ihnen gutgeht.
Tieranwälte kosten viel Geld, verkomplizieren das Gesetz, und ich sage Ihnen: Auch wir im Kanton St. Gallen leben sehr gut ohne Tieranwalt. Indem wir jetzt die Kompetenz beim Kanton haben, haben wir die Möglichkeit einzugreifen, wenn Überschreitungen geschehen. Die Kompetenz liegt beim Kanton, wir können hier Gegensteuer geben.
Ich bitte Sie eindringlich, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.