Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion wird die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere" unterstützen.
Es ist ein altes Anliegen des Tierschutzes und der Tierschützerinnen und Tierschützer, dass die Interessen der geschädigten Tiere in Strafverfahren besser geschützt werden. Dieses Anliegen wurde schon anlässlich der Revision des Tierschutzgesetzes und der Revision der Strafprozessordnung diskutiert und jeweils mit knappen Resultaten im Parlament abgelehnt.
Nun liegt dieses Anliegen in Form einer Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes erneut vor. Es ist zu bedauern, dass es auch dieses Mal die Mehrheit des Parlamentes abgelehnt hat, das berechtigte Anliegen mit einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu verankern, denn dort würde es nämlich hingehören. Somit ist nur noch der Weg über eine Volksabstimmung offen. Hier werden wir Grünen die Initiative für die Einführung von Tierschutzanwälten und Tierschutzanwältinnen unterstützen und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern diese Initiative zur Annahme empfehlen. Sie hat auch durchaus Chancen, angenommen zu werden, denn die Menschen sind sensibel in Bezug auf Tierquälereien und Tiervernachlässigungen.
Die Vollzugsprobleme bei Strafverfahren sind offenkundig. Dies hat sich leider auch mit dem revidierten Tierschutzgesetz nicht verbessert. In Strafverfahren hat heute nämlich nur der Tierquäler selbst Rechte: Akteneinsichtsrecht, das Recht auf Vertretung durch einen Anwalt und das Recht, ein Urteil anzufechten. Die Geschädigten selbst, nämlich die Tiere und die Tierschutzorganisationen - wenn sie eine Tierquälerei angezeigt haben -, haben diese Rechte nicht. Das ist ungerecht. Es entspricht auch dem Volksempfinden nicht, und es ist mit Sicherheit nicht dazu angetan, den Vollzug des Tierschutzgesetzes zu verbessern. Denken Sie auch daran, dass nur knapp 20 Prozent aller eingeleiteten Strafverfahren [PAGE 1142] überhaupt vor den Richter kommen. Und selbst bei gröbsten Quälereien werden meist geringe Strafen ausgesprochen.
Strafverfahren wie etwa bei Tierversuchshaltungen werden mangels Beweisen sogar oft eingestellt. Wir sind überzeugt, dass die von der Initiative geforderten kantonalen Tierschutzanwälte für Tiere und - das ist uns wichtig - auch für Tierhalterinnen und Tierhalter einen grossen Vorteil bieten. Für Verfahren, in welche Nutz- und Haustiere involviert sind, wird nämlich eine Kompetenzstelle geschaffen. Davon versprechen wir uns eine sachgemässe Rechtsauslegung des Tierschutzrechts, mit der die Strafanzeigen und Meldungen nach dem Grad des Vergehens eingestuft werden. Dies versachlicht die Administrativ- und Strafverfahren; das ist uns ein grosses Anliegen. Gerade in der Landwirtschaft haben wir nämlich ein besonderes Interesse, dass Abklärungen und Massnahmen bei Tierschutzfällen juristisch von besonderen Kenntnissen der Rechtslage begleitet werden. Zwar trat am 1. September 2008 die neue Tierschutzgesetzgebung in Kraft. Doch das bekannte Vollzugsdefizit wird bestehen bleiben, da im administrativen Teil wenig und im Strafbereich praktisch nichts verändert wurde.
Wir Grünen sind daher überzeugt, dass ein Tierschutzanwalt Vertrauen in das Tierschutzrecht schaffen kann und auch den Tierhalterinnen und -haltern dient. Wir unterstützen die Volksinitiative.