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Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte gleich auf das Votum von Kollege Geri Müller Bezug nehmen. Er hat vom Preisdruck auf der Landwirtschaft gesprochen und davon, dass er das nicht wolle - dafür danke ich ihm natürlich - und dass damit aber auch die Tierschutzprobleme zunähmen.

Ich denke, aus der Sicht der Landwirtschaft brauchen wir diesen Tierschutzanwalt nicht, denn nirgends sind die Vorschriften derart umfangreich und die Kontrollen im Zusammenhang mit dem ökologischen Leistungsnachweis derart systematisch wie in der Landwirtschaft. Ein Landwirt wird, sofern er Direktzahlungen bezieht, regelmässig kontrolliert. Dazu kommt: Es gibt immer mehr freiwillige Programme, sogenannte Labelprogramme, die auf einem höheren Status sind, als das Tierschutzgesetz ihn vorschreibt. Ich verweise beispielsweise darauf, dass rund 70 Prozent der Kühe nach BTS und RAUS gehalten werden; das geht deutlich weiter als das Gesetz - freiwillig.

Wir Bauern wissen, warum wir das machen: Tierschutz ist ein grosses Anliegen der Schweizer Bevölkerung. Ein Teil ist auch bereit, diese Produkte am Markt zu bevorzugen und sie zu kaufen. Wir haben alles Interesse daran. Ich sage Ihnen einfach eines: Wenn ein Landwirt oder eine Landwirtin einen Fehler macht, dann wird er bzw. sie nicht nur in Bezug auf die Tierschutzbestimmungen strafrechtlich verfolgt, sondern muss auch massive Kürzungen bei den Direktzahlungen gewärtigen. Das ist denn auch der grosse Unterschied zur Hobby- und Heimtierhaltung.

Ich bitte Sie: Empehlen Sie diese Initiative zur Ablehnung.

Ich hätte mir allerdings, das muss ich sagen, vorstellen können, dass man im Bereich der Heimtierhaltung, wo es störend ist, wenn grobe Vergehen nicht streng geahndet werden, etwas gemacht hätte. Aber die Kantone sind ja aufgefordert, in ihrem Gebiet Stellen zu bezeichnen, damit diese dort den Vollzug überwachen können.