Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Das Parlament des Kantons Genf hat eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut beschlossen: "Die Bundesbehörden werden aufgefordert: die Arbeit der Deza in Rumänien zu verstärken, indem sie konkrete Programme und Projekte für die Roma unterstützen und entwickeln, ähnlich denen in Südosteuropa (wie beispielsweise Dosta, Roma-Dekade); sich in allen Verhandlungen einzusetzen für die rechtliche Gleichheit der Roma als Bürger eines EU-Staates."
Die APK, die ich hier vertrete, hat, wie es bei Standesinitiativen immer verlangt wird, den politischen Handlungsbedarf in materieller und in formeller Hinsicht ausgelotet. In materieller Hinsicht sind wir klar zur Auffassung gelangt, dass es Handlungsbedarf gibt. Ich möchte Ihnen das mit einem Zitat darlegen; die Deza beschreibt die Situation der Roma in Rumänien so: "Aufgrund der demografischen Strategie früherer autokratischer Systeme konzentriert sich die Roma-Bevölkerung häufig auf Quartiere und Regionen mit schlechten Bedingungen bezüglich Wirtschaft, Infrastruktur und öffentlichen Leistungen. Die Arbeitslosenquote liegt bei den Roma weit über dem Durchschnitt. Die Situation lässt sich nicht nur mit dem relativ tiefen Bildungsstand der Roma erklären, sondern ist auch auf die verbreitete Benachteiligung und den mangelnden Willen von Behörden und Bevölkerung zur sozialen Integration dieser Gruppe zurückzuführen." Ich meine, das sei eine klare Beschreibung der Situation. Ich ergänze sie mit einem Zitat von EU-Kommissionspräsident Barroso. Er hat gesagt, ein Grossteil der Roma lebe unter Bedingungen, die im Europa des 21. Jahrhunderts einfach nicht akzeptabel seien.
Wir haben hier den klassischen Fall einer in nationalen Bevölkerungen diskriminierten Minderheit vor uns. Die Roma werden nicht nur in Rumänien diskriminiert; sie werden in allen Ländern, in denen sie leben, diskriminiert. Das gilt also gewiss auch für Bulgarien, für die Slowakei, und es gilt für die Länder des Balkans. Die schweizerische Aussen- und Entwicklungspolitik hat dieser Tatsache insofern Rechnung getragen, als es auf dem Balkan eine Reihe von Projekten gibt, welche die Roma-Minderheiten dort unterstützen. Es gab und gibt aber kein einziges Projekt in Rumänien, dem von der Genfer Standesinitiative angepeilten Land, es gab und gibt auch keines in Bulgarien, es gab und gibt keines in der Slowakei. So weit ist das Anliegen des Genfer Kantonsrates für die Kommission nachvollziehbar und unterstützungswürdig.
Die Form der Standesinitiative erachten wir dagegen nicht als richtig, weil bei uns bereits ein politischer Prozess im Gang ist, in den wir dieses Anliegen integrieren können. Sie wissen, dass das Schweizer Stimmvolk Anfang dieses Jahres die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien beschlossen hat. Als Konsequenz dieser Entscheidung wird uns der Bundesrat in den nächsten Wochen eine Botschaft über den sogenannten Erweiterungsbeitrag an die beiden neuen EU-Länder unterbreiten, und zwar in der Höhe von ungefähr 250 Millionen Franken.
Die APK ist der Meinung, dass dieser Kredit für den Erweiterungsbeitrag der richtige Rahmen ist, in den das von Genf gewünschte Projekt der Unterstützung und der Förderung der Roma integriert werden kann. Darum haben wir ein Postulat beschlossen, das das Anliegen der Genfer aufnimmt, das aber schneller und konkreter zum gleichen Ziel führt. In diesem Postulat sagen wir, dass sich der Bundesrat im Rahmen der kommenden Botschaft über einen Erweiterungsbeitrag an Bulgarien und Rumänien speziell mit der Lage der Roma in diesen Ländern auseinandersetzen soll und dass er in dieser Botschaft konkrete Programme und Projekte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Roma in Rumänien und Bulgarien entwickeln soll, insbesondere zur Verbesserung ihrer Arbeitsmöglichkeiten, ihrer Bildungschancen, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration. Wir haben also das Anliegen des Genfer Kantonsrates aufgenommen, etwas ausgeweitet, nämlich auf die beiden neuen EU-Länder, und bezüglich des im Zentrum stehenden Anwendungsbereichs etwas konkretisiert.
Dieser Erweiterungsbeitrag ist auch deshalb der richtige Rahmen für dieses Anliegen, weil die damit verbundenen konkreten Investitionen zwischen den beiden Regierungen ausgehandelt werden müssen. Das heisst, wir können den Schwachpunkt, der zweifellos besteht, dass sich die rumänischen Behörden aus eigenem Antrieb nämlich nicht oder zu wenig für die Unterstützung der Roma einsetzen, in die Verhandlungen über den Einsatz dieses Erweiterungsbeitrages einbringen, als Konditionalität, als Bedingung, und damit die [PAGE 1179] Chance erhöhen, dass die Behörden vor Ort solche konkreten Projekte mittragen.
Es ist ganz klar: Die Europäische Union verlangt von Rumänien dieses Engagement. Die Europäische Union will, dass die Behörden der Länder, in denen Roma leben, diese Diskriminierung aktiv bekämpfen. Und in dem Sinn können wir uns mit dem Erweiterungsbeitrag auf ideale Weise einklinken und Investitionen, die wir mit Schweizer Mitteln tätigen, mit der hier aufgestellten Forderung verbinden, diese Diskriminierung zu bekämpfen, zu beseitigen und die Lebenschancen der Roma in diesen Ländern den Lebenschancen jener Menschen anzugleichen, die sonst noch dort leben, also der Mehrheit.
Ich bitte Sie daher, den Anträgen der APK zu folgen, das heisst, der Standesinitiative Genf zwar keine Folge zu geben, dafür aber das Postulat der Kommission anzunehmen und damit den Intentionen des Genfer Parlamentes in einem formell richtigen Rahmen Rechnung zu tragen.