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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2009-06-10

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-10

Wortprotokoll

Zum Geschäftsbericht des Bundesrates gehört auch der Bericht der Bundeskanzlei. Die GPK des Nationalrates setzte sich in diesem Bereich mit den Fragen der Festlegung der Abstimmungstermine und -themen auseinander.

Zwei Abstimmungen gaben zu Diskussionen Anlass. Die erste betrifft das obligatorische Referendum über den Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr. Diese Vorlage wurde schon im Oktober 2008 vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedet. Hier wollten wir wissen, wie lange nach der Schlussabstimmung im Parlament bis zu einer Abstimmung durch das Volk zugewartet werden darf. Frau Bundeskanzlerin Casanova führte aus, dass sie jeweils den Antrag an den Bundesrat betreffend Vorlagen macht und ihm gleichzeitig die Empfehlungen unterbreitet, welche Vorlagen an welchem Abstimmungsdatum vor das Volk zu bringen seien. Vier Monate vor einem Abstimmungstermin müssen die Vorlagen festgelegt werden. Eine Volksinitiative muss jeweils zehn Monate nach der Schlussabstimmung im Parlament dem Volk unterbreitet werden. Die Abstimmung über diese Spezialfinanzierung war bis jetzt nicht traktandiert, und die Frage blieb offen, wieso diese Vorlage bis heute nicht zur Abstimmung gebracht wurde. Bundesrat Leuenberger hat aber vor einigen Minuten bei der Beantwortung einer Frage gesagt, dass diese im November stattfinden werde.

Weitere Fragen wurden im Zusammenhang mit der Verschiebung der Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung gestellt. Die Bundeskanzlei machte den üblichen Vorschlag. Der Bundesrat beschloss vorerst, diese Abstimmung im Mai durchzuführen, kam aber später auf den Entschluss zurück und verschob diese Abstimmung auf den September. Das Vorgehen bei dieser Verschiebung stiftete Verwirrung. Für ein Geschäft ist es sicher nicht förderlich, wenn so unklar kommuniziert wird. Vor allem wird bei dieser schwierigen Vorlage auch das Volk verunsichert, wenn sich der Bundesrat im Vorfeld nicht einmal über den Abstimmungstermin einig ist. [PAGE 1205]

Ein weiteres Schwerpunktthema war die Entschädigung ausserparlamentarischer Kommissionen.

Bei der Bereinigung dieser Entschädigungen, die, im Auftrag des Parlamentes, kostenneutral erfolgen müssen, sind vor allem die Entschädigungen der Präsidentinnen und Präsidenten stark korrigiert worden. Diese müssen neu mit Tagesansätzen von 200 bis 400 Franken arbeiten; die bisherigen Entschädigungen wurden oft nach Aufwand berechnet oder waren grundsätzlich höher. Trotzdem stellt sich die Frage, wieso nicht ein einheitliches Taggeld festgelegt worden ist und ob die Präsidien nicht nach Aufwand entschädigt werden sollten. Solche Überlegungen anzustellen wäre sinnvoll; das sieht man, wenn man bedenkt, dass kompetente Leute gefunden werden sollen und diese dann auch die notwendige Zeit aufwenden müssen. Die Staatspolitische Kommission wird sich dieser Fragen noch annehmen und, zusammen mit der Bundeskanzlerin, hoffentlich unsere Überlegungen einbeziehen.

Im Namen der GPK-NR danke ich der Bundeskanzlerin für ihre Offenheit und für ihre Antworten auf unsere Fragen.

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