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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2009-06-10

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-06-10

Wortprotokoll

Aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement möchte die GPK vor allem zwei Bereiche aufgreifen: die Finanzkrise und das Bundespersonal. Das sind zwei Themen, die uns auch in diesem Jahr intensiv beschäftigen. Ich werde deshalb nicht nur auf das vergangene Jahr eingehen, sondern auch die aktuelle Situation und unsere Arbeiten darlegen.

Zur Finanzkrise: Ende letzten Jahres haben die Ihnen allen bekannten Ereignisse dazu geführt, dass die GPK beider Räte beschlossen, eine Inspektion zum Verhalten der Behörden im Zusammenhang mit der Finanzkrise in der Schweiz durchzuführen. In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der beiden GPK gebildet, welche die Untersuchung durchführt. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe nahmen auch an der jährlichen Aussprache der zuständigen Subkommissionen der GPK mit dem Präsidenten der Direktion der Schweizerischen Nationalbank und der Leitung der Finma teil.

Zwar wurde mit diesen Gremien wie jedes Jahr der Rechenschafts- bzw. Jahresbericht diskutiert, bei der Nationalbank insbesondere die Finanzmarkt- und die Preisstabilität, bei der Finma die Überführung in die neue Struktur; doch die Hauptfragen, die sich aus Sicht der GPK stellten, waren folgende: Wie war bzw. ist das Verhalten der Bundesbehörden - Bundesrat, EFD, Finma, aber auch der Nationalbank - zu beurteilen unter den Aspekten Prävention und Früherkennung der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Schweiz und unter dem Aspekt des Ergreifens von Massnahmen im Kompetenzbereich der jeweiligen Behörde sowie bei der Behandlung des Falls UBS unter Berücksichtigung der Systemrelevanz und öffentlicher Interessen, und welche Lehren können daraus für die Zukunft gezogen werden? Es stellt sich also insbesondere die Frage nach der Angemessenheit und der Zweckmässigkeit des Verhaltens der Behörden.

Diese Arbeiten laufen zurzeit noch, wobei ich hier auch festhalten möchte, dass sich die GPK aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages auf das Verhalten der Behörden beschränken muss. Im Untersuchungsfokus steht deshalb in diesem Dossier insbesondere die Frage nach dem Zusammenspiel der genannten Behörden. Eine Klammerbemerkung: Das Zusammenspiel sollte übrigens auch bei den parlamentarischen Organen funktionieren, d. h., es sollten auch bei uns möglichst wenig Doppelspurigkeiten erfolgen - die GPK bemüht sich in jedem Fall darum.

Nebst den konkreten Aussprachen mit der Finma und der Nationalbank wurden die Finanzkrise und die Rolle, die der Bundesrat dabei spielte, dann auch mit allen Bundesräten und Bundesrätinnen anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichts des Bundesrates erörtert. Eine Schlussbewertung der GPK bezüglich der Rolle des Bundesrates und der involvierten Verwaltungseinheiten liegt noch nicht vor, ist doch nur schon die Erstellung einer umfassenden Chronologie sehr komplex. Immerhin konnte die GPK bereits feststellen, dass sich unsere Behörden schon frühzeitig mit den finanziellen Schwierigkeiten einer Grossbank auseinandergesetzt haben und dass auch entsprechende Pläne erarbeitet wurden. Es ist sicher unabdingbar, eine Struktur bereitzuhaben, eine Organisation, die sich oft genug trifft, um Entwicklungen abzuschätzen, die Krisencharakter erhalten könnten.

Ein letzter Punkt: Obwohl die Übergabe von Kundendaten an die amerikanischen Behörden nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Finanzkrise steht, werden die GPK in einem zweiten Schritt auch in diesem Bereich das Verhalten der Behörden prüfen. Auch hier wird das Verhalten des Bundesrates und des EFD bzw. die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden im Fokus der Arbeiten sein.

Zum Bundespersonal: Die Subkommissionen EFD sind ebenfalls für die Kenntnisnahme des Reportings und Controllings gemäss Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes zuständig. Speziell in diesem Jahr war vorab die neue Form der Berichterstattung. Die bisher in vier Dokumenten enthaltenen Informationen wurden konzentriert, aber um einige mit Blick auf die Steuerung im Personalbereich wichtige Kennzahlen ergänzt. Der Analyse und Kommentierung der Daten wird dabei grösseres Gewicht beigemessen, was aus Sicht der GPK sehr zu begrüssen ist. Allerdings hat nach Auffassung der GPK auch in Zukunft eine Differenzierung nach Departementen zu erfolgen, da sonst für die Oberaufsicht zentrale Kenngrössen verlorengingen. Lassen Sie mich auf ein paar Punkte konkret eingehen.

Das Bundespersonalgesetz ist nun seit sieben Jahren in Kraft und soll teilweise revidiert werden. Einerseits sollen etwas mehr Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität erreicht werden, andererseits soll vermehrt auf die gesellschaftlichen Entwicklungen Rücksicht genommen werden. Ziel ist es - und diese Ausrichtung unterstützt die GPK -, dass der Arbeitgeber Bund für alle Personalkategorien attraktive und marktkonforme Bedingungen anbietet. Zentral ist dabei insbesondere auch eine konsequente und kohärente Kaderpolitik, denn nur gute und motivierte Kader garantieren auch die Qualität des gesamten Mitarbeiterbestandes. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen sodann nach Meinung der GPK die Demografie und die Gesundheitsförderung. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang auch die von den Personalverantwortlichen aller Departemente betonte Belastung der Mitarbeitenden; mit den vorgegebenen Personalquotienten ist mit weniger Ressourcen laufend mehr zu bewältigen. Das ist eine grosse Herausforderung, eine Herausforderung, die sich allerdings - das muss auch gesagt werden - nicht wesentlich von derjenigen in der Privatwirtschaft unterscheidet.

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Umso erfreulicher ist dann aber, dass der Bund auch in schwierigeren Zeiten zwei Anliegen sehr grossen Wert beimisst: einerseits möglichst viele Lernende einzustellen, andererseits den Anteil der Frauen - vor allem der Frauen in Kaderpositionen - zu erhöhen. Die GPK hat dies erfreut zur Kenntnis genommen.

Die GPK begrüsst sodann ausdrücklich, dass wieder zu einer zentraleren Personalpolitik zurückgekehrt wird. Das heisst nicht, dass den departementalen Besonderheiten nicht Rechnung getragen werden soll. Aber eine klare und vor allem eine einheitliche Personalpolitik braucht gewisse zentrale Vorgaben.

In den letzten Jahren gab es verschiedene Probleme mit der Aus- und Weiterbildung, eine Situation, die zweifellos auch mit der dezentralen Personalpolitik zu tun hatte. Aber gerade im wichtigen Bereich der Aus- und Weiterbildung können wir uns schlechte Resultate nicht leisten. Der Bundesrat hat dies nun erkannt und Ende 2008 entschieden, dass bedarfsgerechte, praxisnahe und arbeitsorientierte Aus- und Weiterbildungen künftig für alle Personalkategorien durch ein bundesweites Zentrum im Eidgenössischen Personalamt angeboten werden sollen. Damit sind sicher Verbesserungen zu erwarten.

Zum Schluss möchte ich noch auf die laufende Evaluation unserer PVK zur Steuerung und Umsetzung der Bundespersonalpolitik verweisen. Die Resultate sollten wir noch in diesem Jahr mit dem Bundesrat diskutieren können. Wir werden Sie dann darüber informieren.