Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-11
Wortprotokoll
Seit mehreren Jahren ist das Anliegen der administrativen Entlastung von Unternehmungen ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion. Der Bundesrat hat als Antwort auf zahlreiche Vorstösse im letzten Jahr zwei Berichte verabschiedet, vorerst einen Bericht "Inventar und Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren des Bundes" und dann einen Bericht "Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung". Unsere Kommission hat sich eingehend mit diesen interessanten Berichten befasst. Das Ergebnis dieser Beratungen sind eine Motion sowie ein Postulat. Leider werden diese beiden Vorstösse nicht gemeinsam behandelt. Das Schwergewicht liegt auf der Motion.
Ich möchte mich deshalb hier auf den Inhalt dieses Postulates beschränken. Was will das Postulat? Es verlangt die administrative Entlastung insbesondere der KMU durch Einführung eines vereinfachten Lohnabrechnungsverfahrens. Im Vordergrund stehen dabei die befristeten oder teilzeitlichen Beschäftigungsverhältnisse. Konkret geht es um drei Punkte:
1. Die WAK möchte die Schaffung von Einrichtungen prüfen lassen, dank welchen der Arbeitgeber seine Pflichten zur Abrechnung mit den Beschäftigten und mit den Sozialversicherungen einfach erledigen kann. Neben der administrativen Entlastung von Unternehmen soll die Massnahme auch zu einer Legalisierung und zu einem Mehrangebot an befristeten und teilzeitlichen Beschäftigungen führen. Damit kann auch ein Beitrag gegen die Schwarzarbeit geleistet werden.
2. Die Frage soll geklärt werden, ob der Arbeitgeber bei diesen Arbeiten mit rechtsverbindlichen Auskünften wirksam unterstützt werden kann. Die Kommission hat gesehen, dass hier doch einige rechtliche Fragen geklärt werden müssen, bevor man ein solches Lohnabrechnungsverfahren einführt.
3. Es soll geprüft werden, ob ein System eingeführt werden soll, wonach sehr tiefe Löhne von der AHV-Abrechnungspflicht befreit werden. Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass die Einnahmen, die aus Anstellungen mit tiefen Löhnen generiert werden, derart gering sind, dass sie den administrativen Aufwand, der damit verbunden ist, nicht rechtfertigen. Für einen definitiven Beschluss in dieser Angelegenheit reicht die vorhandene Aktenlage allerdings nicht aus. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die offenen Fragen zu klären und zu gegebenem Zeitpunkt dem Parlament Antrag zu stellen.
Die WAK ist sich bewusst, dass vor der Umsetzung noch wichtige Rechtsfragen zu klären sind. So darf die Umsetzung des Postulates erstens selbstverständlich den Arbeitnehmerschutz nicht unterhöhlen, und zweitens darf sie die Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen nicht gefährden. Ihre Kommission hat dem Vorstoss mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wie wir informiert wurden, ist der Bundesrat bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen.
Ich beantrage in diesem Sinne namens der WAK, das Postulat zu überweisen.[PAGE 878]