Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-04
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen, diese beiden Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen. Sowohl die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" wie auch die Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" sind geprägt von einer enormen Radikalität. Vielleicht sind sie auch gewollt so formuliert, in der Hoffnung, dass wir einen Gegenvorschlag basteln, oder in der Hoffnung, dass wenigstens ein Teil der Forderungen erfüllt wird. Diese Spekulation, wenn sie eine ist, geht aber nicht auf. Denn Gegenvorschläge sind hier nicht nötig, einerseits eben gerade wegen der inhaltlichen Radikalität, andererseits aber auch, weil die angesprochenen Probleme erkannt sind, weil sie auf anderem Wege gelöst werden müssen und gelöst werden können.
Betrachten wir einige Formulierungen etwas näher. Zuerst zur Beschränkung der Zweitwohnungen: Die Beschränkung auf 20 Prozent bezieht sich sowohl auf den Gesamtbestand der Wohneinheiten wie auf die für Wohnzwecke genutzte Bruttogeschossfläche. Hierzu kann ich nur einen Kommentar abgeben: Komplizierter geht es nicht mehr. Sodann ist die Beschränkung nicht auf eine Region bezogen, sondern gilt pro Gemeinde. Das bedeutet, dass Gemeinden mit einem Anteil von weniger als 20 Prozent vermutlich sogar einen ungewollten Bauboom erleben werden. Das wiederum bedeutet nichts anderes, als dass die Preise steigen und die Probleme zunehmen. Ich erinnere an die Infrastrukturen, die dann erstellt werden müssen; es tritt genau das Gegenteil dessen ein, was die Initiative eigentlich will. Auf der anderen Seite erfahren Gemeinden mit mehr als 20 Prozent einen radikalen Baustopp. Hier kommt für mich jetzt eigentlich das Unvorstellbarste - dass man das in eine Initiative einpacken kann! -: Gemäss Aussage der Initianten in unserer Kommission sollte der Anteil Zweitwohnungen, der 20 Prozent übersteigt, an die Einheimischen zurückverkauft werden. Man stelle sich diesen Prozess einmal vor!
Ebenso unverständlich kommt die Initiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" daher. Man muss sich die Forderung einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ich muss sie einfach noch einmal lesen: Man will, dass das Erstellen und Erweitern von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen - nennen Sie mir ein Gebäude, das die Umwelt nicht belastet, jedes Einfamilienhaus belastet die Umwelt; nennen Sie mir eine Baute, die die Landschaft nicht belastet; nur schon bei dieser Formulierung weiss man ja sofort, worum es geht! - nur noch zugelassen wird, wenn "aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, natur- oder landschaftsschützerischer Sicht", und jetzt kommt wieder so ein Höhepunkt, "gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis" dafür besteht. Damit schliesst die Initiative, wenn wir den Text ernst nehmen, den Bau von Anlagen aus, die beispielsweise "bloss" einem wirtschaftlichen oder "bloss" einem energetischen Zweck dienen, die einem touristischen oder einem regionalen Bedürfnis dienen.
Die Initiative will ausserdem einen massiven Eingriff in die Planungskompetenzen der Kantone vornehmen. Nicht zuletzt provoziert die Initiative mit all diesen Formulierungen ein riesiges Förderprogramm für die Auslastung unserer Anwälte. Ich meine, das ist nicht gerade Bestandteil einer nachhaltigen Wertschöpfungskette.
Also: Wir können diese beiden Initiativen fröhlich ablehnen, ohne dass unserem Land Schaden zugefügt wird.