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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Auch ich wende mich - aus der Sicht eines der Kantone, welche die Standesinitiativen eingereicht haben - nicht gegen den Antrag, diesen Initiativen keine Folge zu geben. Wie wir gehört haben, war der Ausgangspunkt der Standesinitiativen der Rückzug der Krankenkasse Visana aus diesen Kantonen vor nunmehr bald zwei Jahren. Der Schaden, den dieser abrupte Rückzug den Versicherten der Visana - aber auch den anderen - zugefügt hat, ist zwar weder behoben noch vergessen; aber einiges ist inzwischen doch geschehen. Insbesondere haben wir Artikel 13 KVG revidiert. Damit ist ein Teil der Anliegen der Initiativen, durchaus im Sinne der Eingaben, einer befriedigenden Lösung zugeführt worden.

Eine Rückwirkung ist nach zwei Jahren - da bin ich einverstanden - schon aus rein praktischen, administrativen Gründen wohl kaum mehr möglich. Der für die betroffenen Kantone und deren Versicherten entstandene Schaden in der Höhe von mehreren Millionen Franken pro Kanton - im Kanton Thurgau handelt es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag - bleibt damit bei diesen Kantonen hängen. Wenigstens ist nun für künftige Fälle gesorgt. Mein Kanton, der Kanton Thurgau, hat indessen schon während zwei Jahren erhebliche Prämienerhöhungen hinnehmen müssen, die fast ausschliesslich auf die Reservenprobleme zurückzuführen sind. Dies schmerzt und sollte bei künftigen Neuregelungen und Lastenverschiebungen nicht vergessen werden.

Ich opponiere heute nicht nur wegen der zeitlichen Verhältnisse und wegen der vorgenommenen KVG-Teilrevision nicht gegen den Antrag der Kommission, sondern auch, weil Ihre Kommission meinen Antrag für eine Parlamentarische Initiative der Kommission näher prüfen will. Nach diesem Antrag sind beim Wechsel des Versicherers oder beim Wechsel in eine andere Versicherungsform beim gleichen Versicherer die anteiligen Reserven mitzugeben. Bei allem Verständnis für systembedingte Grenzen des Umlageverfahrens im KVG meine ich doch, dass der Übertrag von nicht beanspruchten anteiligen Rückstellungen von der Sache her nach wie vor gerechtfertigt ist.

In dieser Meinung hat mich soeben auch die Kommission für Konjunkturfragen bestärkt, welche in gesundheitspolitischen Empfehlungen in ihrer 377. Mitteilung unter dem Titel "Reserven bei Kassenwechsel mitgeben" Folgendes ausführt: "Bei einer Verschiebung von vielen Versicherten in günstigere Kassen ergibt sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen die Konsequenz, dass die Höhe der Reserven aus dem Gleichgewicht gerät.

Dies hat zur Folge, dass beim Wachstum einer Kasse aufgrund ihrer tiefen Prämien die Reserven wegen des höheren Prämienvolumens absolut aufgestockt werden müssen, was wiederum zu Prämienerhöhungen führt. Bei starken Mutationen des Versichertenbestandes steigen sowohl die Summe der Reserven aller Krankenkassen als auch die Prämien der wachsenden Kassen. Sollen diese Wettbewerbsnachteile vermieden werden, so müssen die Reserven bei einem Kassenwechsel von den Versicherten in die neue Kasse mitgenommen werden können."

So weit die Kommission für Konjunkturfragen. Ich bin dankbar, dass dieses Thema auch von der Kommission hier aufgegriffen worden ist. Ich bin dankbar dafür, dass Ihre Kommission diese Frage umfassend prüfen und - wie ich hoffe - auch zu entsprechenden Vorschlägen gelangen wird, mit welchen das Kernanliegen der Standesinitiativen einer sachgerechten Lösung zugeführt wird.

Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-12-11 | Lexipedia | Lexipedia