Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-04
Wortprotokoll
Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Ich empfehle Ihnen aus gewerblicher Sicht, die sogenannten Tandem-Initiativen ohne Wenn und Aber abzulehnen.
Beide Initiativen wurden unter dem an und für sich sympathischen, aber verfänglichen Motto "Rettet den Schweizer Boden" eingereicht. Die erste verlangt die Aufnahme einer unrealistischen Beschränkung des Anteils an Zweitwohnungen in der Verfassung, die zweite will eine bedingte und somit willkürliche Bewilligung für die Erstellung und Erweiterung von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen. Nach unserer Ansicht sind beide Initiativen unausgewogen, und sie nehmen keine Rücksicht auf wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sogar sicherheitspolitische Interessen unseres Landes. Die Folgen einer Annahme der Initiativen wären besonders in ländlichen Regionen und im Berggebiet gravierend und für die Schweizer Wirtschaft und namentlich für das Gewerbe auch äusserst bedrohlich.
Die Zweitwohnungs-Initiative nimmt keine Rücksicht auf wirtschaftliche und regionalpolitische Interessen. In bedeutenden Tourismusdestinationen, die heute schon einen Zweitwohnungsanteil um die 20 Prozent oder leicht über 20 Prozent haben, würde die Initiative faktisch einen Baustopp bewirken. Dies würde sowohl bei der Bauwirtschaft als auch bei der Tourismuswirtschaft zu riesigen Einbussen führen - genau das Gegenteil dessen, was wir in der heutigen, schwierigen wirtschaftlichen Situation brauchen. Und andernorts, wo der Anteil noch unter 20 Prozent ist, würde die Initiative entgegen ihrem Ziel sogar einen Boom auslösen.
Die Anlagen-Initiative würde den Wirtschaftsstandort sowie die Innovation in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens massiv beeinträchtigen. Sie bedeutet faktisch ein Verbot von neuen Bauten, seien es Anlagen aus dem Bereich Sport und Freizeitindustrie, seien es Gewerbebauten oder wichtige nationale Infrastrukturanlagen. Die Entwicklung von grösseren Infrastrukturanlagen würde erschwert, wenn nicht verunmöglicht. Die Verfahren würden noch länger und noch komplizierter. Einen solchen Luxus können und wollen wir uns schlicht nicht leisten.
Beide Initiativen greifen zu radikal in die föderalistische Organisation der Raumplanung ein. In der Schweiz sind in erster Linie die Kantone für die Raumplanung zuständig. Das ist eine Ordnung, die sich grundsätzlich bewährt hat und die durch die beiden Initiativen infrage gestellt würde.
Deshalb bitte ich Sie im Namen des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Dachverbandes der KMU, aber auch im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, beide Initiativen ohne Wenn und Aber zur Ablehnung zu empfehlen.