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Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Kaum jemand wird bestreiten, dass die Betreuung der Kinder durch die Eltern für die Kinder selbst nach wie vor am besten ist. Oftmals können aber Eltern wegen Berufstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Invalidität die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst wahrnehmen und sind auf eine Betreuung durch Dritte angewiesen. Bund, Kantone und Gemeinden haben darum in den letzten Jahren grosse Anstrengungen zur Schaffung von entsprechenden Angeboten gemacht. Das war nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Die familienexterne Kinderbetreuung ist allerdings nicht billig und belastet manches Familienbudget erheblich. Gerade Alleinerziehende, natürlich meistens Frauen, die gezwungen sind, einem Job nachzugehen, bekommen die Kosten dieser Betreuung der Kinder stark zu spüren. In vielen Fällen stellen die Betreuungskosten heute wirklich keine freiwilligen Luxusausgaben mehr dar, sondern sind zwingend notwendig, um überhaupt ein Einkommen erzielen zu können. Damit sind sie im weitesten Sinne berufsbedingte Auslagen. Entsprechend haben heute schon viele Kantone bei den Steuern einen begrenzten Abzug eingeführt. Bei der direkten Bundessteuer hingegen ist ein solcher Steuerabzug bis heute leider nicht möglich.

Mit meiner Motion möchte ich eine Änderung der Steuergesetzgebung in dreierlei Hinsicht:

1. Es soll ein Kinderbetreuungsabzug in allen Kantonen möglich werden, das heisst auch in jenen Kantonen, die ihn bis heute noch nicht eingeführt haben. Es kann ja nicht sein, dass Familien je nach Wohnsitz bevorteilt oder benachteiligt werden.

2. Es soll ein Betreuungsabzug in allen Kantonen nur dann möglich sein, wenn Steuerpflichtige die Kinderbetreuung infolge Erwerbstätigkeit oder Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit, Invalidität oder Ausbildung nicht selber wahrnehmen können.

3. Ich möchte den Abzug auch bei der direkten Bundessteuer einführen. Der Bundesrat hat die Einführung eines solchen Abzugs im Rahmen künftiger Reformen bereits verschiedentlich in Aussicht gestellt. Ich erinnere an seine Antwort auf die Motion von Kollegin Teuscher. Auch aufgrund der verschiedenen Diskussionen der letzten Zeit um eine steuerliche Entlastung der Familien mit Kindern hat der Bundesrat bereits konkrete Vorschläge ausarbeiten lassen.

Es geht heute nicht um einen konkreten Gesetzestext, sondern lediglich um die Stossrichtung. Ebnen wir den Weg, damit der Bundesrat sein Versprechen einlösen und dem Parlament einen konkreten Vorschlag unterbreiten kann. Die Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs ist insbesondere für Familien mit bescheidenen Einkommen, die trotz Erwerbstätigkeit beider Elternteile nur knapp über dem Existenzminimum leben, wichtig. Helfen Sie mit, diese Familien durch einen zusätzlichen Abzug steuerlich zu entlasten und dadurch auch gleich die von allen Parteien immer wieder geforderte Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie zu fördern.

Erlauben Sie mir auch den Hinweis, dass ein zusätzlicher Kinderbetreuungsabzug, über den wir heute abstimmen, nicht ausschliesst, dass wir im Sinn einer künftigen Gesetzesrevision auch über einen Kinderbetreuungsabzug für Mütter, die nicht berufstätig sind und ihre Kinder zu Hause betreuen, diskutieren können. Wir wollen sie keineswegs benachteiligen; dabei handelt es sich aber letztlich um die Erhöhung eines bestehenden Kinderabzugs, was durchaus auch seine Berechtigung haben kann. Ich gebe der SVP diesbezüglich zu bedenken, dass der von mir geforderte Steuerabzug auch vielen Müttern zugutekommt, die ihre Kinder teilweise zu Hause betreuen und teilweise erwerbstätig sind. Ich erinnere Sie daran, dass heute bereits rund 70 Prozent aller Mütter mit Kleinkindern und schulpflichtigen Kindern erwerbstätig sind. Sie sehen, dass durch diesen Abzug sehr viele Mütter entlastet werden könnten.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.

Schmidt Roberto · Nationalrat · 2009-06-11 | Lexipedia | Lexipedia